Neuer Gefahrtarif der BGW für 2025 durch die Covid-19-Pandemie geprägt

Die Beruf­sgenossen­schaft für Gesund­heits­di­enst und Wohlfahrtpflege (BGW) hat einen neuen Gefahrtarif beschlossen, der ab dem 01.01.2025 in Kraft tritt. Dadurch wird der aktuell noch gel­tende fün­fte Gefahrtarif aus dem Jahr 2019 abgelöst.

Die let­zten Jahre des Beobach­tungszeitraums (2017–2022) für diesen neuen sech­sten Gefahrtarif der BGW waren vor allem durch die Covid-19-Pan­demie geprägt. Durch die Anerken­nung von Covid-19 als Beruf­skrankheit gab es dabei im Gesund­heits­di­ent einen enor­men Anstieg der Ver­sicherungs­fälle, so die BGW. Die damals ent­stande­nen Entschädi­gungslas­ten kon­nten bish­er jedoch nicht risikogerecht auf die betrof­fe­nen Branchen umgelegt wer­den, son­dern seien nach dem Sol­i­darprinzip von den übri­gen Mit­glied­sun­ternehmen mit­ge­tra­gen worden.

So kommt es, dass die Pan­demie erhe­bliche Auswirkun­gen auf den neuen Gefahrtarif hat. Für stark vom Pan­demiegeschehen betrof­fene Branchen steigt nun entsprechend im kom­menden sech­sten Gefahrtarif die Gefahrk­lasse. Ins­beson­dere Kranken­häuser und Kliniken (Gefahrtar­if­stelle 1) haben einen Anstieg von 2,75 (2019) auf 3,21 (2025) zu verze­ich­nen – eine Steigerung um rund 16 Prozent. Auch für die Altenhil­fe (Tar­if­stelle 11) und Kindertage­sein­rich­tun­gen (Tar­if­stelle 12) steigen die Gefahrenklassen.

Ins­ge­samt fall­en die Gefahrk­lassen für die Mit­glied­sun­ternehmen jedoch häu­figer, als dass sie ansteigen. So kön­nen sich beispiel­sweise Unternehmen der Vet­er­inärmedi­zin (Gefahrtar­if­stelle 5) erneut über eine deut­liche Senkung der Gefahrk­lasse von 8,98 (2019) auf 7,23 (2025) freuen.

Dieser neue Gefahrtarif der BGW ab 2025 sieht schließlich einige, zum Großteil lediglich leichte, Änderun­gen in For­mulierung und Wort­laut vor. Außer­dem hat die BGW die Zuord­nun­gen von Gewer­bezweigen zu den Gefahrtar­if­stellen über­prüft und vere­inzelt geändert.

Den neuen Gefahrtarif find­en Sie: hier.