Neuer Gefahrtarif der BGW für 2025 durch die Covid-19-Pandemie geprägt
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege (BGW) hat einen neuen Gefahrtarif beschlossen, der ab dem 01.01.2025 in Kraft tritt. Dadurch wird der aktuell noch geltende fünfte Gefahrtarif aus dem Jahr 2019 abgelöst.
Die letzten Jahre des Beobachtungszeitraums (2017–2022) für diesen neuen sechsten Gefahrtarif der BGW waren vor allem durch die Covid-19-Pandemie geprägt. Durch die Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit gab es dabei im Gesundheitsdient einen enormen Anstieg der Versicherungsfälle, so die BGW. Die damals entstandenen Entschädigungslasten konnten bisher jedoch nicht risikogerecht auf die betroffenen Branchen umgelegt werden, sondern seien nach dem Solidarprinzip von den übrigen Mitgliedsunternehmen mitgetragen worden.
So kommt es, dass die Pandemie erhebliche Auswirkungen auf den neuen Gefahrtarif hat. Für stark vom Pandemiegeschehen betroffene Branchen steigt nun entsprechend im kommenden sechsten Gefahrtarif die Gefahrklasse. Insbesondere Krankenhäuser und Kliniken (Gefahrtarifstelle 1) haben einen Anstieg von 2,75 (2019) auf 3,21 (2025) zu verzeichnen – eine Steigerung um rund 16 Prozent. Auch für die Altenhilfe (Tarifstelle 11) und Kindertageseinrichtungen (Tarifstelle 12) steigen die Gefahrenklassen.
Insgesamt fallen die Gefahrklassen für die Mitgliedsunternehmen jedoch häufiger, als dass sie ansteigen. So können sich beispielsweise Unternehmen der Veterinärmedizin (Gefahrtarifstelle 5) erneut über eine deutliche Senkung der Gefahrklasse von 8,98 (2019) auf 7,23 (2025) freuen.
Dieser neue Gefahrtarif der BGW ab 2025 sieht schließlich einige, zum Großteil lediglich leichte, Änderungen in Formulierung und Wortlaut vor. Außerdem hat die BGW die Zuordnungen von Gewerbezweigen zu den Gefahrtarifstellen überprüft und vereinzelt geändert.
Den neuen Gefahrtarif finden Sie: hier.