BG Rechtsanwalt
Ihre Rechtsberater zur Optimierung von Beiträgen

Handelsblatt Auszeichnung Beste Anwälte 2021

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Jörg Hennig - AMETHYST Rechtsanwälte

Jörg Hen­nig

Recht­san­walt

+49 (0)30 236 252 90


Anika Nadler - AMETHYST Rechtsanwälte

Ani­ka Nadler

Recht­san­wältiN

+49 (0)30 236 252 90

BG-Beiträge zu hoch?

AMETHYST — Ihre Rechtsanwälte zu Beiträgen der Berufsgenossenschaft

Wir prüfen und optimieren als unabhängige Berater Ihre Beiträge zur Berufsgenossenschaft. 

AMETHYST Recht­san­wälte ist eine Kan­zlei in Berlin und Ihr Ansprech­part­ner zu BG-Beiträ­gen. Wir sind Ihre Con­sul­tants zu allen Fra­gen der Beitrags­forderun­gen der Beruf­sgenossen­schaften und prüfen für Sie die Ver­an­la­gung des Unternehmens mit dem Ziel der Beitragsoptimierung!

Das Problem

Unternehmen sind oft mit Beitragsnach­forderun­gen von Beruf­sgenossen­schaften kon­fron­tiert. Mal wer­den Beitragsmeldun­gen in Frage gestellt, mal die Ver­an­la­gung in die Gefahrtar­if­stelle oder bei ein­er Betrieb­sprü­fung wer­den fehler­hafte Angaben unter­stellt. Nicht sel­ten wollen aber auch die Unternehmen proak­tiv eine Beitragsän­derung durch Neu­ver­an­la­gung oder den Wech­sel eines Gefahrtar­ifes herbeiführen.

AMETHYST-Check zur Prü­fung Ihrer Beiträge

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Rechtsfragen

In bei­den Fällen muss gek­lärt wer­den, ob die gegen­wär­tige Ver­an­la­gung kor­rekt ist oder kor­rigiert wer­den muss. Selb­st wenn die BG zu Recht eine fehler­hafte Ver­an­la­gung bean­standet, stellt sich zusät­zlich die Frage, ob das rück­wirk­end oder nur mit Wirkung für die Zukun­ft erfol­gen kann (“Ver­trauenss­chutz”).

Beiträge: Haftung für Subunternehmer gegenüber BG Bau und VBG

Auch eine mögliche Beitragshaf­tung für Sub­un­ternehmer im Baubere­ich oder in der Arbeit­nehmerüber­las­sung nimmt einen großen Teil unser­er Beratungstätigkeit­en ein. Lesen Sie hier mehr.

Unsere Dienstleistung = Ihre Ersparnis

Wir prüfen für Sie in unserem Beitragscheck:

  • Wie ist die Ver­an­la­gung bish­er erfolgt?
  • Sind Fehler in der Ver­an­la­gung zu erkennen?
  • Beste­hen Ansprüche auf Neu­ver­an­la­gung?
  • Kommt sog­ar ein Wech­sel der Beruf­sgenossen­schaft in Betracht?
  • Lässt sich der Beitrag in der Zukun­ft senken?
  • Beste­ht die Möglichkeit, zu viel gezahlte Beiträge für die Ver­gan­gen­heit zurück­zu­fordern?
  • Fordert die Beruf­sgenossen­schaft höhere Beiträge kommt die Frage hinzu, ob das berechtigt ist.
  • Außer­dem prüfen wir Haf­tungs­forderun­gen bei Nichtzahlung durch Nachunternehmer.

Das Vorgehen

Unsere Anwälte unter­stützen Sie bei der kor­rek­ten Beitrags­berech­nung und helfen bei der Neu­ver­an­la­gung oder dem Wech­sel der Beruf­sgenossen­schaft und Gefahrk­lassen. Bei Nach­forderun­gen der BG gegen Ihr Unternehmen leg­en wir alle erforder­lichen Rechtsmit­tel zur Abwehr der Neu­ver­an­la­gung ein. Möglich­w­er­weise ist die Ver­an­la­gung in die Gefahrtar­if­stelle aber auch schon bish­er falsch oder sie lässt sich durch Organ­i­sa­tion­sän­derun­gen kor­rigieren. Dann sind wir eben­falls Ihr erster Ansprechpartner.

Sie wollen mehr wis­sen? Lesen Sie hier weiter.

Mehr über uns erfahren Sie in der Rubrik Anwälte.

Gegen welche Berufsgenossenschaften vertreten wir Sie?

Wir vertreten gegen jede gewerbliche BG in Deutsch­land, also gegen die

  • Beruf­sgenossen­schaft Rohstoffe und chemis­che Indus­trie (BG RCI)
  • Beruf­sgenossen­schaft Holz und Met­all (BG HM)
  • Beruf­sgenossen­schaft Energie Tex­til Elek­tro Medi­enerzeug­nisse (BG ETEM)
  • Beruf­sgenossen­schaft Nahrungsmit­tel und Gastgewerbe
  • Beruf­sgenossen­schaft der Bauwirtschaft — BG BAU
  • Beruf­sgenossen­schaft Han­del und Waren­l­o­gis­tik (BG HW)
  • Ver­wal­tungs-Beruf­sgenossen­schaft (VBG)
  • Beruf­sgenossen­schaft Verkehr­swirtschaft Post-Logis­tik Telekom­mu­nika­tion (BG Verkehr)
  • Beruf­sgenossen­schaft für Gesund­heits­di­enst und Wohlfahrt­spflege (BGW)

 

BG-Beiträge prüfen

Die gute Nachricht zuerst: In vielen Fällen sind Beiträge tatsächlich zu hoch, weil die Veranlagung in die falsche Gefahrtarifstelle oder Gefahrklasse erfolgt ist. Nicht selten zahlen Unternehmen daher teilweise doppelt so viel, wie sie eigentlich müssten. Manchmal ist es aber auch andersherum. Dann stellt die Berufsgenossenschaft plötzlich fest, dass jahrelang zu wenig gezahlt worden sein soll und möchte die Beiträge nun, möglichst rückwirkend, erhöhen. Lesen Sie mehr...

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Übersicht Gefahrtarife

Neun Berufsgenossenschaften gibt es mit jeweils unterschiedlichen Gefahrtarifen (BG RCI, BG HM, BG ETEM, BGN, BG Bau, BG HW, VBG, BG Verkehr, BGW). Hier finden Sie aktuelle Infos zu den Gefahrtarif Ihrer BG.

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Anwälte

Als Anwälte und Fachanwalt für Sozialrecht mit langjähriger Erfahrung vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck gegenüber der Berufsgenossenschaft in allen Fragen zu Beiträgen, Erstattung und einem Wechsel von BG oder Gefahrtarif.

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Wechsel der Berufsgenossenschaft

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Unternehmen die BG wechseln? Erforderlich ist hierfür eine Änderung in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen oder eine von Beginn an fehlerhafte Einstufung.

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Wechsel der Gefahrtarifstelle

Ein Wechsel der Gefahrtarifstelle und damit auch der Gefahrklasse ist möglich, wenn sich veranlagungsrelevante Änderungen im Unternehmen ergeben und diese der zuständigen Berufsgenossenschaft durch den Unternehmer bzw. Arbeitgeber mitgeteilt wurden. Eine Änderung ist zugunsten aber auch zu Lasten des Unternehmers möglich.

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Fremdveranlagung

Eine Fremdveranlagung oder auch Einstufung als „fremdartiges Nebenunternehmen“ kommt in Betracht, wenn Nebenunternehmen Tätigkeiten ausüben, die für sich die Zuständigkeit einer anderen Berufsgenossenschaft begründen, ein Wechsel jedoch wegen der Zuständigkeit der BG für das Hauptunternehmen ausscheidet.

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Trotz BSG-Urteil: Mangelnder Versicherungsschutz im Homeoffice bleibt Haftungsfalle für Arbeitgeber

Unfälle im Homeoffice sind nur in seltenen Fällen über die Berufsgenossenschaften versichert. Das hat das Bundessozialgericht am 27. November 2018 in zwei Verfahren entschieden (Az. B 2 U 8/17 R und B 2 U 28/17 R ). Gerade im Homeoffice liegt eine nicht zu unterschätzende Haftungsfalle für Arbeitgeber. Versichern diese ihre Mitarbeiter nicht im Homeoffice, könnten sie diese Kosten wegen eines Verstoßes gegen „Schutzpflichten“ selbst tragen müssen. Arbeitgeber sollten dringend Vorsorge treffen und ihre Arbeitnehmer ausreichend versichern, um nicht selbst zahlen zu müssen.

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Beitragsberechnung

Wie wird der Beitrag zur BG berechnet? Einzelheiten der Beitragsberechnung regelt die jeweilige Satzung der Berufsgenossenschaft (§ 167 Abs. 3 SGB VII). Die Basis der Berechnung ist jedoch gesetzlich festgelegt (§ 167 Abs. 1 SGB VII). Danach werden die Beiträge im Wege der Umlage berechnet und ergeben sich demnach aus folgenden Einzelkritierien: - den zu berücksichtigenden Arbeitsentgelten (§§ 153 Abs. 2, 165 SGB VII) - den Gefahrklassen (§ 157 SGB VII) und - dem Beitragsfuß (§ 167 Abs. 2 SGB VII)

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Wegunfall ist nicht gleich Wegunfall

Ein Unfall, der nicht direkt auf dem Arbeitsweg, sondern auf dem Weg zum Arbeitsweg passiert, wird nicht von der Unfallkasse als „Wegunfall“ übernommen. Das hat das Bundessozialgericht vor Kurzem entschieden.

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