BG Rechtsanwalt
Ihre Rechtsberater zur Optimierung von Beiträgen

Handelsblatt Auszeichnung Beste Anwälte 2021

BG-Beiträge zu hoch?

AMETHYST Rechtsanwälte prüfen und optimieren als unabhängige Berater Ihre Beiträge zur Berufsgenossenschaft. 

AMETHYST Rechtsanwälte ist eine Kanzlei in Berlin und Ihr Ansprechpartner zu BG-Beiträgen. Wir sind Ihre Consultants zu allen Fragen der Beitragsforderungen der Berufsgenossenschaften und prüfen für Sie die Veranlagung des Unternehmens mit dem Ziel der Beitragsoptimierung!

Das Problem

Unternehmen sind oft mit Beitragsnachforderungen von Berufsgenossenschaften konfrontiert. Mal werden Beitragsmeldungen in Frage gestellt, mal die Veranlagung in die Gefahrtarifstelle oder bei einer Betriebsprüfung werden fehlerhafte Angaben unterstellt. Nicht selten wollen aber auch die Unternehmen proaktiv eine Beitragsänderung durch Neuveranlagung oder den Wechsel eines Gefahrtarifes herbeiführen.

Rechtsfragen

In beiden Fällen muss geklärt werden, ob die gegenwärtige Veranlagung korrekt ist oder korrigiert werden muss. Selbst wenn die BG zu Recht eine fehlerhafte Veranlagung beanstandet, stellt sich zusätzlich die Frage, ob das rückwirkend oder nur mit Wirkung für die Zukunft erfolgen kann ("Vertrauensschutz").

Beiträge: Haftung für Subunternehmer gegenüber BG Bau und VBG

Auch eine mögliche Beitragshaftung für Subunternehmer im Baubereich oder in der Arbeitnehmerüberlassung nimmt einen großen Teil unserer Beratungstätigkeiten ein. Lesen Sie hier mehr.

Unsere Dienstleistung = Ihre Ersparnis

Wir prüfen für Sie in unserem Beitragscheck:

  • Wie ist die Veranlagung bisher erfolgt?
  • Sind Fehler in der Veranlagung zu erkennen?
  • Bestehen Ansprüche auf Neuveranlagung?
  • Kommt sogar ein Wechsel der Berufsgenossenschaft in Betracht?
  • Lässt sich der Beitrag in der Zukunft senken?
  • Besteht die Möglichkeit, zu viel gezahlte Beiträge für die Vergangenheit zurückzufordern?
  • Fordert die Berufsgenossenschaft höhere Beiträge kommt die Frage hinzu, ob das berechtigt ist.
  • Außerdem prüfen wir Haftungsforderungen bei Nichtzahlung durch Nachunternehmer.

Das Vorgehen

Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der korrekten Beitragsberechnung und helfen bei der Neuveranlagung oder dem Wechsel der Berufsgenossenschaft und Gefahrklassen. Bei Nachforderungen der BG gegen Ihr Unternehmen legen wir alle erforderlichen Rechtsmittel zur Abwehr der Neuveranlagung ein. Möglichwerweise ist die Veranlagung in die Gefahrtarifstelle aber auch schon bisher falsch oder sie lässt sich durch Organisationsänderungen korrigieren. Dann sind wir ebenfalls Ihr erster Ansprechpartner.

Sie wollen mehr wissen? Lesen Sie hier weiter.

Mehr über uns erfahren Sie in der Rubrik Anwälte.

Gegen welche Berufsgenossenschaften vertreten wir Sie?

Wir vertreten gegen jede gewerbliche BG in Deutschland, also gegen die

  • Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
  • Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BG HM)
  • Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
  • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
  • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - BG BAU
  • Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BG HW)
  • Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
  • Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

 

BG-Beiträge prüfen

Die gute Nachricht zuerst: In vielen Fällen sind Beiträge tatsächlich zu hoch, weil die Veranlagung in die falsche Gefahrtarifstelle oder Gefahrklasse erfolgt ist. Nicht selten zahlen Unternehmen daher teilweise doppelt so viel, wie sie eigentlich müssten. Manchmal ist es aber auch andersherum. Dann stellt die Berufsgenossenschaft plötzlich fest, dass jahrelang zu wenig gezahlt worden sein soll und möchte die Beiträge nun, möglichst rückwirkend, erhöhen. Lesen Sie mehr...

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Übersicht Gefahrtarife

Neun Berufsgenossenschaften gibt es mit jeweils unterschiedlichen Gefahrtarifen (BG RCI, BG HM, BG ETEM, BGN, BG Bau, BG HW, VBG, BG Verkehr, BGW). Hier finden Sie aktuelle Infos zu den Gefahrtarif Ihrer BG.

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Anwälte

Als Anwälte und Fachanwalt für Sozialrecht mit langjähriger Erfahrung vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck gegenüber der Berufsgenossenschaft in allen Fragen zu Beiträgen, Erstattung und einem Wechsel von BG oder Gefahrtarif.

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Wechsel der Berufsgenossenschaft

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Unternehmen die BG wechseln? Erforderlich ist hierfür eine Änderung in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen oder eine von Beginn an fehlerhafte Einstufung.

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Wechsel der Gefahrtarifstelle

Ein Wechsel der Gefahrtarifstelle und damit auch der Gefahrklasse ist möglich, wenn sich veranlagungsrelevante Änderungen im Unternehmen ergeben und diese der zuständigen Berufsgenossenschaft durch den Unternehmer bzw. Arbeitgeber mitgeteilt wurden. Eine Änderung ist zugunsten aber auch zu Lasten des Unternehmers möglich.

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Fremdveranlagung

Eine Fremdveranlagung oder auch Einstufung als „fremdartiges Nebenunternehmen“ kommt in Betracht, wenn Nebenunternehmen Tätigkeiten ausüben, die für sich die Zuständigkeit einer anderen Berufsgenossenschaft begründen, ein Wechsel jedoch wegen der Zuständigkeit der BG für das Hauptunternehmen ausscheidet.

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Trotz BSG-Urteil: Mangelnder Versicherungsschutz im Homeoffice bleibt Haftungsfalle für Arbeitgeber

Unfälle im Homeoffice sind nur in seltenen Fällen über die Berufsgenossenschaften versichert. Das hat das Bundessozialgericht am 27. November 2018 in zwei Verfahren entschieden (Az. B 2 U 8/17 R und B 2 U 28/17 R ). Gerade im Homeoffice liegt eine nicht zu unterschätzende Haftungsfalle für Arbeitgeber. Versichern diese ihre Mitarbeiter nicht im Homeoffice, könnten sie diese Kosten wegen eines Verstoßes gegen „Schutzpflichten“ selbst tragen müssen. Arbeitgeber sollten dringend Vorsorge treffen und ihre Arbeitnehmer ausreichend versichern, um nicht selbst zahlen zu müssen.

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Beitragsberechnung

Wie wird der Beitrag zur BG berechnet? Einzelheiten der Beitragsberechnung regelt die jeweilige Satzung der Berufsgenossenschaft (§ 167 Abs. 3 SGB VII). Die Basis der Berechnung ist jedoch gesetzlich festgelegt (§ 167 Abs. 1 SGB VII). Danach werden die Beiträge im Wege der Umlage berechnet und ergeben sich demnach aus folgenden Einzelkritierien: - den zu berücksichtigenden Arbeitsentgelten (§§ 153 Abs. 2, 165 SGB VII) - den Gefahrklassen (§ 157 SGB VII) und - dem Beitragsfuß (§ 167 Abs. 2 SGB VII)

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Wegunfall ist nicht gleich Wegunfall

Ein Unfall, der nicht direkt auf dem Arbeitsweg, sondern auf dem Weg zum Arbeitsweg passiert, wird nicht von der Unfallkasse als „Wegunfall“ übernommen. Das hat das Bundessozialgericht vor Kurzem entschieden.

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