BG Rechtsanwalt
Ihre Rechtsberater zur Optimierung von Beiträgen

Handelsblatt Auszeichnung Beste Anwälte 2021

Rechtsberatung für Firmen und Unternehmen bei Fragen zu Berufsgenossenschaften, Beitragsoptimierung und Unfallversicherung

AMETHYST Rechtsanwälte ist eine Kanzlei in Berlin und Ihr direkter Ansprechpartner im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften.

Wir beraten Sie im Beitragsrecht und überprüfen die Beitragsforderungen der Berufsgenossenschaften. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der korrekten Beitragsberechnung und helfen bei der Neuveranlagung oder dem Wechsel der Berufsgenossenschaft und Gefahrklassen.

Außerdem informieren wir Sie über Zuschlagsverfahren und Prämien. Dazu beraten wir Sie strategisch, begleiten BG-Prüfungen und stehen Ihnen in außergerichtlichen sowie in Gerichtsverfahren zur Seite.


Jörg Hennig, Rechtsanwalt und Partner bei AMETHYST-Rechtsanwälte:

Berufsgenossenschaften sind eine wertvolle Errungenschaft des Sozialstaats und unbedingt notwendig. Dazu gehört auch eine Pflicht der Unternehmen, Beiträge zur Behandlung von Arbeitsunfällen ordnungsgemäß an die BG abzuführen.

Wir meinen aber, dass es den Berufsgenossenschaften in der Praxis oftmals an der nötigen Kontrolle fehlt. So werden in Satzungen oftmals beliebig Beiträge festgelegt und erhöht, ohne dass dies stets transparent und mit Einflussmöglichkeiten der betroffenen Unternehmen verbunden ist. Deshalb kann es niemandem verwehrt sein, jedenfalls seine Abgabepflichten im Rahmen des Zulässigen zu optimieren — und hierbei unterstützen wir Sie.


Mehr über uns erfahren Sie in der Rubrik Anwälte.

 

Beitragsrückstände und Beitragserstattung

Nach § 80a SGG kann die Aussetzung der sofortigen Vollziehung eines Beitragsbescheides nur erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides bestehen. Das ist für den Betroffenen nur in seltenen Fällen beweisbar. Sinnvoller ist es daher, eine Beitragsstundung oder auch -ratenzahlung mit der BG zu vereinbaren.

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Übersicht Gefahrtarife

Neun Berufsgenossenschaften gibt es mit jeweils unterschiedlichen Gefahrtarifen (BG RCI, BG HM, BG ETEM, BGN, BG Bau, BG HW, VBG, BG Verkehr, BGW). Hier finden Sie aktuelle Infos zu den Gefahrtarif Ihrer BG.

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Anwälte

Als Anwälte und Fachanwalt für Sozialrecht mit langjähriger Erfahrung vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck gegenüber der Berufsgenossenschaft in allen Fragen zu Beiträgen, Erstattung und einem Wechsel von BG oder Gefahrtarif.

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Wechsel der Berufsgenossenschaft

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Unternehmen die BG wechseln? Erforderlich ist hierfür eine Änderung in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen oder eine von Beginn an fehlerhafte Einstufung.

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Wechsel der Gefahrtarifstelle

Ein Wechsel der Gefahrtarifstelle und damit auch der Gefahrklasse ist möglich, wenn sich veranlagungsrelevante Änderungen im Unternehmen ergeben und diese der zuständigen Berufsgenossenschaft durch den Unternehmer bzw. Arbeitgeber mitgeteilt wurden. Eine Änderung ist zugunsten aber auch zu Lasten des Unternehmers möglich.

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Fremdveranlagung

Eine Fremdveranlagung oder auch Einstufung als „fremdartiges Nebenunternehmen“ kommt in Betracht, wenn Nebenunternehmen Tätigkeiten ausüben, die für sich die Zuständigkeit einer anderen Berufsgenossenschaft begründen, ein Wechsel jedoch wegen der Zuständigkeit der BG für das Hauptunternehmen ausscheidet.

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Trotz BSG-Urteil: Mangelnder Versicherungsschutz im Homeoffice bleibt Haftungsfalle für Arbeitgeber

Unfälle im Homeoffice sind nur in seltenen Fällen über die Berufsgenossenschaften versichert. Das hat das Bundessozialgericht am 27. November 2018 in zwei Verfahren entschieden (Az. B 2 U 8/17 R und B 2 U 28/17 R ). Gerade im Homeoffice liegt eine nicht zu unterschätzende Haftungsfalle für Arbeitgeber. Versichern diese ihre Mitarbeiter nicht im Homeoffice, könnten sie diese Kosten wegen eines Verstoßes gegen „Schutzpflichten“ selbst tragen müssen. Arbeitgeber sollten dringend Vorsorge treffen und ihre Arbeitnehmer ausreichend versichern, um nicht selbst zahlen zu müssen.

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Beitragsberechnung

Wie wird der Beitrag zur BG berechnet? Einzelheiten der Beitragsberechnung regelt die jeweilige Satzung der Berufsgenossenschaft (§ 167 Abs. 3 SGB VII). Die Basis der Berechnung ist jedoch gesetzlich festgelegt (§ 167 Abs. 1 SGB VII). Danach werden die Beiträge im Wege der Umlage berechnet und ergeben sich demnach aus folgenden Einzelkritierien: - den zu berücksichtigenden Arbeitsentgelten (§§ 153 Abs. 2, 165 SGB VII) - den Gefahrklassen (§ 157 SGB VII) und - dem Beitragsfuß (§ 167 Abs. 2 SGB VII)

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Wegunfall ist nicht gleich Wegunfall

Ein Unfall, der nicht direkt auf dem Arbeitsweg, sondern auf dem Weg zum Arbeitsweg passiert, wird nicht von der Unfallkasse als „Wegunfall“ übernommen. Das hat das Bundessozialgericht vor Kurzem entschieden.

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