BG-Beiträge zu hoch?
AMETHYST Rechtsanwälte prüfen und optimieren als unabhängige Berater Ihre Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
AMETHYST Rechtsanwälte ist eine Kanzlei in Berlin und Ihr Ansprechpartner zu BG-Beiträgen. Wir sind Ihre Consultants zu allen Fragen der Beitragsforderungen der Berufsgenossenschaften und prüfen für Sie die Veranlagung des Unternehmens mit dem Ziel der Beitragsoptimierung!
Das Problem
Unternehmen sind oft mit Beitragsnachforderungen von Berufsgenossenschaften konfrontiert. Mal werden Beitragsmeldungen in Frage gestellt, mal die Veranlagung in die Gefahrtarifstelle oder bei einer Betriebsprüfung werden fehlerhafte Angaben unterstellt. Nicht selten wollen aber auch die Unternehmen proaktiv eine Beitragsänderung durch Neuveranlagung oder den Wechsel eines Gefahrtarifes herbeiführen.
Rechtsfragen
In beiden Fällen muss geklärt werden, ob die gegenwärtige Veranlagung korrekt ist oder korrigiert werden muss. Selbst wenn die BG zu Recht eine fehlerhafte Veranlagung beanstandet, stellt sich zusätzlich die Frage, ob das rückwirkend oder nur mit Wirkung für die Zukunft erfolgen kann ("Vertrauensschutz").
Beiträge: Haftung für Subunternehmer gegenüber BG Bau und VBG
Auch eine mögliche Beitragshaftung für Subunternehmer im Baubereich oder in der Arbeitnehmerüberlassung nimmt einen großen Teil unserer Beratungstätigkeiten ein. Lesen Sie hier mehr.
Unsere Dienstleistung = Ihre Ersparnis
Wir prüfen für Sie in unserem Beitragscheck:
- Wie ist die Veranlagung bisher erfolgt?
- Sind Fehler in der Veranlagung zu erkennen?
- Bestehen Ansprüche auf Neuveranlagung?
- Kommt sogar ein Wechsel der Berufsgenossenschaft in Betracht?
- Lässt sich der Beitrag in der Zukunft senken?
- Besteht die Möglichkeit, zu viel gezahlte Beiträge für die Vergangenheit zurückzufordern?
- Fordert die Berufsgenossenschaft höhere Beiträge kommt die Frage hinzu, ob das berechtigt ist.
- Außerdem prüfen wir Haftungsforderungen bei Nichtzahlung durch Nachunternehmer.
Das Vorgehen
Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der korrekten Beitragsberechnung und helfen bei der Neuveranlagung oder dem Wechsel der Berufsgenossenschaft und Gefahrklassen. Bei Nachforderungen der BG gegen Ihr Unternehmen legen wir alle erforderlichen Rechtsmittel zur Abwehr der Neuveranlagung ein. Möglichwerweise ist die Veranlagung in die Gefahrtarifstelle aber auch schon bisher falsch oder sie lässt sich durch Organisationsänderungen korrigieren. Dann sind wir ebenfalls Ihr erster Ansprechpartner.
Sie wollen mehr wissen? Lesen Sie hier weiter.
Mehr über uns erfahren Sie in der Rubrik Anwälte.
Gegen welche Berufsgenossenschaften vertreten wir Sie?
Wir vertreten gegen jede gewerbliche BG in Deutschland, also gegen die
- Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
- Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BG HM)
- Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
- Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - BG BAU
- Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BG HW)
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
- Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)