Übersicht aller Gefahrtarife der Berufsgenossenschaften
Gefahrtarife im Hinblick auf die Beitragshöhe
Die Unfallversicherungsträger sind in verschiedene Branchen gegliedert. Diesen Branchen gehören jeweils Unternehmen an, die die gleichen oder ähnliche Tätigkeiten ausführen. Trotz dieser einheitlichen Branchentätigkeit kann das Unfallrisiko einzelner Gewerbezweige innerhalb einer Berufsgenossenschaft unterschiedlich hoch ausfallen.
Um diese Differenzierungen auch im Hinblick auf die Höhe der Beitragszahlungen berücksichtigen zu können, haben die einzelnen Berufsgenossenschaften sogenannte Gefahrtarife aufgestellt (gem. § 157 SGB VII). Dort sind zur Abstufung der Beiträge verschiedene Gefahrengemeinschaften bzw. Gefahrklassen vermerkt, die nach Gefährdungsrisiken gegliedert sind.
Folgende Gefahrtarife gelten derzeit:
- Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BG HM)
- Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
- Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
- Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BG HW)
- Gefahrtarif der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
- Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr)
- Gefahrtarif der BG Verkehr der Sparte Post, Postbank, Telekom