Berufsgenossenschaft zu teuer, Beiträge zu hoch? Beitragsbescheid prüfen und BG-Beiträge senken
Der AMETHYST-Check zur Prüfung der Beitragsbescheide und aller Beiträge Ihrer BG:
Wir prüfen Ihre Beitragsbescheide und die Veranlagung Ihrer Berufsgenossenschaft auf Fehler und Einsparpotenziale. Viele Unternehmen zahlen zu viel – wir zeigen, wie Sie Ihre BG-Beiträge rechtssicher senken können.
Situation
Beitragsprüfung
VorgehenTypische Fehler im BeitragsbescheidWarum Fachanwälte?
So geht’s!
Vertretung & Leistungen
Situation
Haben Sie einen Beitragsbescheid erhalten? Sind Ihre Beiträge zur BG zu hoch? Sind Sie in der falschen Gefahrklasse, Gefahrtarifstelle oder sogar in der falschen Berufsgenossenschaft? Angesichts sehr hoher Beiträge zu den Berufsgenossenschaften, gerade im gewerblichen Bereich, wird sehr häufig die Frage nach der Möglichkeit zu Beitragssenkung oder ‑vermeidung gestellt.
Die gute Nachricht zuerst: In vielen Fällen sind Beiträge tatsächlich zu hoch, weil die Veranlagung in die falsche Gefahrtarifstelle oder Gefahrklasse erfolgt ist. Nicht selten zahlen Unternehmen daher teilweise doppelt so viel, wie sie eigentlich müssten.
Manchmal ist es aber auch andersherum. Dann stellt die Berufsgenossenschaft plötzlich fest, dass jahrelang zu wenig gezahlt worden sein soll und möchte die Beiträge nun, möglichst rückwirkend, erhöhen. Das geschieht in der Regel durch eine Neuveranlagung; es kommt aber auch vor, dass die BG das Unternehmen direkt an eine angeblich zuständige neue BG überweist oder eine sog. Fremdveranlagung vornimmt.
Beiträge zur Berufsgenossenschaft prüfen
In beiden Fällen können wir helfen. Das beginnt mit einer intensiven Prüfung der Situation, unserem Beitragscheck. Wir prüfen Ihre Beiträge zur Berufsgenossenschaft und analysieren den Ist-Zustand:
- Wie ist die Veranlagung bisher erfolgt?
- Sind Fehler in der Veranlagung zu erkennen?
- Bestehen Ansprüche auf Neuveranlagung?
- Kommt sogar ein Wechsel der Berufsgenossenschaft in Betracht?
- Lässt sich der Beitrag in der Zukunft senken?
- Besteht die Möglichkeit, zu viel gezahlte Beiträge für die Vergangenheit zurückzufordern? Oder kann sich das Unternehmen auf Vertrauensschutz berufen?
- Fordert die Berufsgenossenschaft höhere Beiträge kommt die Frage hinzu, ob das berechtigt ist.
Vorgehen gegen Beitragsbescheide — Keine Angst vor der Berufsgenossenschaft!
Abhängig von dem Ergebnis des Beitragschecks beraten wir dann das weitere Vorgehen. Entweder zeigt sich, dass schon die bisherige Veranlagung unrichtig war, dann kann eine Änderung gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft beantragt werden. Im Streitfall kann das gewünschte Ergebnis über Widerspruch und Klage auch juristisch erreicht werden. Für uns als Anwälte ist das gesamte juristische Verfahren bis hin zur Klage vor den Sozialgerichten selbstverständlich Teil unserer Dienstleistung. Dabei gilt: Mit uns müssen Sie keine Angst vor der Berufsgenossenschaft haben! BGs machen häufig Fehler in ihren Bescheiden, die Sie nicht akzeptieren müssen! Wir erkennen und beheben diese mit Ihnen.
Typische Fehler im Beitragsbescheid
Nachfolgend einige Beispiele für falsche Beitragsbescheide:
Neuer Gefahrtarif
Alle vier Jahre beschließen Berufsgenossenschaften neue Gefahrtarife. Dann kommt es zu einer Neufestlegung der Gefahrklassen, also des Faktors, mit dem Entgelte für die Beitragsermittlung multipliziert werden. Ferner werden die Gefahrtarifstellen neu festgelegt (also die Zuordnung zu den Gefahrklassen). Dann kann es passieren, dass ein Unternehmen von einer bisher günstigen in eine teurere Tarifstelle rutscht. Diese Neuzuordnung ist oft falsch und kann überprüft werden.
Interne Neuzuordnung durch die BG
Auch ohne neuen Gefahrtarif definieren Berufsgenossenschaften ihre Gefahrtarifstellen oft neu. Beispiel: Die VBG beschließt, Personal im Veranstaltungsbereich zukünftig in die deutlich teurere Gefahrtarifstelle „Sicherheit“ zu veranlagen. Auch solche Neuveranlagungen sollten immer auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Gut zu wissen: Ein einfaches Schreiben der Berufsgenossenschaft, in dem diese Änderung festgelegt wird, reicht als Rechtsgrundlage nicht aus! Dennoch wird das von der BG oft behauptet.
Streit um Zuordnung einzelner Personen oder Personengruppen
Werden verschiedene Personenstämme beschäftigt, entsteht oft Streit um die Zuordnung dieser Gruppen. Beispiel ist die Tarifstelle 900 bei der BG Bau (Büroteil des Unternehmens). Zählen Bauleiter, Poliere oder Planer zum Büroteil? Oder wie werden Personen den Tarifstellen 100 (Bauwerksbau) und 200 (Bauausbau) zugeordnet? Welche Kriterien gelten und wer muss was nachweisen? Solche Zuordnungen machen einen Großteil der Streitfälle aus.
Fehlerhafte Angaben oder Bewertungen
Oft stellt sich heraus, dass eine bisherige Veranlagung unrichtig war. Dann stellt sich die Frage, ob der Beitrag zu senken oder zu erhöhen ist und wir die fehlerhafte Veranlagung zu verantworten hat. Danach richtet sich, ob die Änderung rückwirkend erfolgt.
Strukturänderungen
Kommt es im Unternehmen zu Umstrukturierungen, führt das auch zu Änderungen in der Veranlagung oder der Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft. Die Auswirkungen solcher Änderungen können erheblich sein und sogar zu einem Wechsel der Berufsgenossenschaft führen. Oder wir beraten, ob sich die Veranlagung zukünftig durch organisatorische Änderungen im Unternehmen korrigieren lassen.
Warum Fachanwälte?
Anders als Unternehmensberatungen kann eine Anwaltskanzlei kurzfristig eine valide juristische Bewertung der Sachverhalte abgeben. Damit erhalten Sie schnelle Planungssicherheit für die weiteren Schritte. Die Regelungen der Berufsgenossenschaften in ihren Gefahrtarifen und im SGB VII sind sehr stark verrechtlicht. Nicht selten müssen für die Bewertung des Sachverhaltes rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten von Anfang an mitbedacht werden. Über diese Kenntnisse verfügt nur eine spezialisierte Kanzlei. Insbesondere Steuerberater und “Consultants” haben dieses vertiefte Wissen oft nicht.
Natürlich ist es immer das Ziel, juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden und zu verhandeln. Dennoch: Geht es um eine präzise Einschätzung der Erfolgschancen, gehört die Prüfung aller rechtlicher Möglichkeiten dazu. Dafür benötigt man das juristische Know-How der Anwaltskanzlei von Beginn an.
So geht’s!
- Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail mit einer kurzen Schilderung Ihres Problems.
- Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und stellen einige Fragen zum Sachverhalt.
- Im Anschluss unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für die gewünschte Prüfung. Dabei rechnen wir für die Erstprüfung inkl. einer Stellungnahme in der Regel ein Pauschalhonorar ab, so dass Sie volle Preistransparenz haben. Im Verfahren gegen die Berufsgenossenschaften werden wir dann in der Regel auf Stundensatzbasis tätig.
- Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie unser Angebot für eine weitere Betreuung annehmen.
Gegen welche Berufsgenossenschaften vertreten wir Sie?
Wir prüfen Ihre Beiträge und vertreten Sie gegen jede gewerbliche Berufsgenossenschaft in Deutschland, also gegen die BG RCI, die BG HM, die BG ETEM, die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, die BG BAU, die BG HW, die VBG, die BG Verkehr und gegen die BGW. Schließlich vertreten wir alle Mitglieder der BG-Bau auch gegen die SOKA-Bau.
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
Wir sind Ihr Partner zu Beitragsfragen der BG. Dazu gehört:
- Prüfung von Änderungsbescheiden der Berufsgenossenschaft
- Überprüfung der eigenen Veranlagung und Vorschlag von Änderungsmöglichkeiten
- Prüfung, ob Beitragsänderungen für Vergangenheit und Zukunft möglich oder zulässig sind
- Führung von Verfahren gegen die Berufsgenossenschaften von Anhörung über Widerspruch, Klage und einstweiligem Rechtsschutz
- Wir vertreten Sie vor allen Sozialgerichten bis hin zum Bundessozialgericht!

