Berufsgenossenschaft zu teuer? BG-Beiträge prüfen und senken

Der AMETHYST-Beitragscheck zur Berufsgenossenschaft

Sit­u­a­tion
Beitragsprü­fung
Vorge­hen
Warum Fachan­wälte?
So geht’s!
Vertre­tung & Leistungen

Situation

Ihre Beiträge zur BG sind zu hoch? Sie sind in der falschen Gefahrk­lasse, Gefahrtar­if­stelle oder sog­ar in der falschen BG?

Angesichts sehr hoher Beiträge zu den Beruf­sgenossen­schaften, ger­ade im gewerblichen Bere­ich, wird sehr häu­fig die Frage nach der Möglichkeit zu Beitragssenkung oder ‑ver­mei­dung gestellt.

Die gute Nachricht zuerst: In vie­len Fällen sind Beiträge tat­säch­lich zu hoch, weil die Ver­an­la­gung in die falsche Gefahrtar­if­stelle oder Gefahrk­lasse erfol­gt ist. Nicht sel­ten zahlen Unternehmen daher teil­weise dop­pelt so viel, wie sie eigentlich müssten.

Manch­mal ist es aber auch ander­sherum. Dann stellt die Beruf­sgenossen­schaft plöt­zlich fest, dass jahre­lang zu wenig gezahlt wor­den sein soll und möchte die Beiträge nun, möglichst rück­wirk­end, erhöhen. Das geschieht in der Regel durch eine Neu­ver­an­la­gung; es kommt aber auch vor, dass die BG das Unternehmen direkt an eine ange­blich zuständi­ge neue BG über­weist oder eine sog. Fremd­ver­an­la­gung vornimmt.

Beiträge zur Berufsgenossenschaft prüfen 

In bei­den Fällen kön­nen wir helfen. Das begin­nt mit ein­er inten­siv­en Prü­fung der Sit­u­a­tion, unserem Beitragscheck. Wir prüfen Ihre Beiträge zur Beruf­sgenossen­schaft und analysieren den Ist-Zustand:

  • Wie ist die Ver­an­la­gung bish­er erfolgt?
  • Sind Fehler in der Ver­an­la­gung zu erkennen?
  • Beste­hen Ansprüche auf Neu­ver­an­la­gung?
  • Kommt sog­ar ein Wech­sel der Beruf­sgenossen­schaft in Betracht?
  • Lässt sich der Beitrag in der Zukun­ft senken?
  • Beste­ht die Möglichkeit, zu viel gezahlte Beiträge für die Ver­gan­gen­heit zurück­zu­fordern? Oder kann sich das Unternehmen auf Ver­trauenss­chutz berufen?
  • Fordert die Beruf­sgenossen­schaft höhere Beiträge kommt die Frage hinzu, ob das berechtigt ist.

Weiteres Vorgehen

Abhängig von dem Ergeb­nis des Beitragschecks berat­en wir dann das weit­ere Vorge­hen. Entwed­er zeigt sich, dass schon die bish­erige Ver­an­la­gung unrichtig war, dann kann eine Änderung gegenüber der zuständi­gen Beruf­sgenossen­schaft beantragt wer­den. Im Stre­it­fall kann das gewün­schte Ergeb­nis über Wider­spruch und Klage auch juris­tisch erre­icht wer­den. Für uns als Anwälte ist das gesamte juris­tis­che Ver­fahren bis hin zur Klage vor den Sozial­gericht­en selb­stver­ständlich Teil unser­er Dienstleistung.

Stellt man fest, dass die bish­erige Ver­an­la­gung kor­rekt ist, kön­nte sie sich möglicher­weise zukün­ftig durch organ­isatorische Änderun­gen im Unternehmen kor­rigieren lassen. Auch solche Ansätze entwick­eln wir gemein­sam mit unseren Mandanten.

Warum Fachanwälte?

Eine Zusam­me­nar­beit mit Fachan­wäl­ten ist immer zu empfehlen. 

Keine Erfolgshonorare

Anwalt­skan­zleien arbeit­en nicht auf Erfol­gs­ba­sis, son­dern auf Basis von Stun­den­sätzen oder Festpreisen. 

BG-Themen sind Rechtsfragen

Die Regelun­gen der Beruf­sgenossen­schaften in ihren Gefahrtar­ifen und im SGB VII sind sehr stark ver­rechtlicht. Nicht sel­ten müssen für valide Empfehlun­gen rechtliche Durch­set­zungsmöglichkeit­en von Anfang an mitbe­dacht wer­den. Über diese Ken­nt­nisse ver­fügt nur eine spezial­isierte Kan­zlei. Natür­lich ist es immer das Ziel, juris­tis­che Auseinan­der­set­zun­gen zu ver­mei­den und zu ver­han­deln. Den­noch: Geht es um eine präzise Ein­schätzung der Erfol­gschan­cen, gehört die Prü­fung aller rechtlich­er Möglichkeit­en immer dazu. Dafür benötigt man das juris­tis­che Know-How der Anwalt­skan­zlei von Beginn an.

Schnelle und kompetente Bewertung

Eine Anwalt­skan­zlei kann kurzfristig eine valide juris­tis­che Bew­er­tung der Sachver­halte abgeben. Damit erhal­ten Sie schnelle Pla­nungssicher­heit für die weit­eren Schritte, die in ein­er eher rechtlichen Argu­men­ta­tion oder zunächst in betrieblichen Umstruk­turierun­gen liegen können.

So geht’s!

  • Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail mit ein­er kurzen Schilderung Ihres Problems.
  • Wir nehmen Kon­takt mit Ihnen auf und stellen einige Fra­gen zum Sachverhalt.
  • Im Anschluss unter­bre­it­en wir Ihnen ein unverbindlich­es Ange­bot für die gewün­schte Prü­fung. Dabei rech­nen wir für die Erst­prü­fung inkl. ein­er vali­den Stel­lung­nahme in der Regel ein Pauschal­hono­rar ab, so dass Sie hier volle Preis­trans­parenz haben. Im Ver­fahren gegen die Beruf­sgenossen­schaften wer­den wir dann in der Regel auf Stun­den­satzba­sis tätig.
  • Sie entschei­den in Ruhe, ob Sie unser Ange­bot für eine weit­ere Betreu­ung annehmen.

Gegen welche Berufsgenossenschaften vertreten wir Sie?

Wir prüfen Ihre Beiträge und vertreten Sie gegen jede gewerbliche Beruf­sgenossen­schaft in Deutsch­land, also gegen die BG RCI, die BG HM, die BG ETEM, die Beruf­sgenossen­schaft Nahrungsmit­tel und Gast­gewerbe, die BG BAU, die BG HW, die VBG, die BG Verkehr und gegen die BGW.

Zulet­zt waren wir in fol­gen­den Branchen erfol­gre­ich tätig:

  • Werften
  • Arbeit­nehmerüber­las­sung / Zeitarbeit
  • Sicher­heit und Veranstaltungen
  • Öl- und Gasförderung
  • Indus­trie­di­en­stleis­tun­gen
  • Elek­tromon­ta­gen
  • Berg­bau
  • Naturstein (Her­stel­lung und Bearbeitung)
  • Gesund­heit / Krankenhäuser
  • Bau
  • Fer­tighaus­bau
  • Konz­ern­hold­ing

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

Wir sind Ihr Part­ner zu Beitrags­fra­gen der BG. Dazu gehört:

  • Prü­fung von Änderungs­beschei­den der Berufsgenossenschaft
  • Über­prü­fung der eige­nen Ver­an­la­gung und Vorschlag von Änderungsmöglichkeit­en
  • Prü­fung, ob Beitragsän­derun­gen für Ver­gan­gen­heit und Zukun­ft möglich oder zuläs­sig sind
  • Führung von Ver­fahren gegen die Beruf­sgenossen­schaften von Anhörung über Wider­spruch, Klage und einst­weiligem Rechtsschutz.
  • Wir vertreten Sie vor allen Sozial­gericht­en bis hin zum Bundessozialgericht!