Berufsgenossenschaft zu teuer, Beiträge zu hoch? Beitragsbescheid prüfen und BG-Beiträge senken

Der AMETHYST-Check zur Prüfung der Beitragsbescheide und aller Beiträge Ihrer BG:

Wir prüfen Ihre Beitrags­beschei­de und die Ver­an­la­gung Ihrer Beruf­sgenossen­schaft auf Fehler und Einspar­poten­ziale. Viele Unternehmen zahlen zu viel – wir zeigen, wie Sie Ihre BG-Beiträge rechtssich­er senken können.

Sit­u­a­tion
Beitragsprü­fung
Vorge­henTyp­is­che Fehler im Beitrags­bescheidWarum Fachan­wälte?
So geht’s!
Vertre­tung & Leistungen

 

Situation

Haben Sie einen Beitrags­bescheid erhal­ten? Sind Ihre Beiträge zur BG zu hoch? Sind Sie in der falschen Gefahrk­lasse, Gefahrtar­if­stelle oder sog­ar in der falschen Beruf­sgenossen­schaft? Angesichts sehr hoher Beiträge zu den Beruf­sgenossen­schaften, ger­ade im gewerblichen Bere­ich, wird sehr häu­fig die Frage nach der Möglichkeit zu Beitragssenkung oder ‑ver­mei­dung gestellt.

Die gute Nachricht zuerst: In vie­len Fällen sind Beiträge tat­säch­lich zu hoch, weil die Ver­an­la­gung in die falsche Gefahrtar­if­stelle oder Gefahrk­lasse erfol­gt ist. Nicht sel­ten zahlen Unternehmen daher teil­weise dop­pelt so viel, wie sie eigentlich müssten.

Manch­mal ist es aber auch ander­sherum. Dann stellt die Beruf­sgenossen­schaft plöt­zlich fest, dass jahre­lang zu wenig gezahlt wor­den sein soll und möchte die Beiträge nun, möglichst rück­wirk­end, erhöhen. Das geschieht in der Regel durch eine Neu­ver­an­la­gung; es kommt aber auch vor, dass die BG das Unternehmen direkt an eine ange­blich zuständi­ge neue BG über­weist oder eine sog. Fremd­ver­an­la­gung vornimmt.

Beiträge zur Berufsgenossenschaft prüfen 

In bei­den Fällen kön­nen wir helfen. Das begin­nt mit ein­er inten­siv­en Prü­fung der Sit­u­a­tion, unserem Beitragscheck. Wir prüfen Ihre Beiträge zur Beruf­sgenossen­schaft und analysieren den Ist-Zustand:

  • Wie ist die Ver­an­la­gung bish­er erfolgt?
  • Sind Fehler in der Ver­an­la­gung zu erkennen?
  • Beste­hen Ansprüche auf Neu­ver­an­la­gung?
  • Kommt sog­ar ein Wech­sel der Beruf­sgenossen­schaft in Betracht?
  • Lässt sich der Beitrag in der Zukun­ft senken?
  • Beste­ht die Möglichkeit, zu viel gezahlte Beiträge für die Ver­gan­gen­heit zurück­zu­fordern? Oder kann sich das Unternehmen auf Ver­trauenss­chutz berufen?
  • Fordert die Beruf­sgenossen­schaft höhere Beiträge kommt die Frage hinzu, ob das berechtigt ist.

Vorgehen gegen Beitragsbescheide — Keine Angst vor der Berufsgenossenschaft!

Abhängig von dem Ergeb­nis des Beitragschecks berat­en wir dann das weit­ere Vorge­hen. Entwed­er zeigt sich, dass schon die bish­erige Ver­an­la­gung unrichtig war, dann kann eine Änderung gegenüber der zuständi­gen Beruf­sgenossen­schaft beantragt wer­den. Im Stre­it­fall kann das gewün­schte Ergeb­nis über Wider­spruch und Klage auch juris­tisch erre­icht wer­den. Für uns als Anwälte ist das gesamte juris­tis­che Ver­fahren bis hin zur Klage vor den Sozial­gericht­en selb­stver­ständlich Teil unser­er Dien­stleis­tung. Dabei gilt: Mit uns müssen Sie keine Angst vor der Beruf­sgenossen­schaft haben! BGs machen häu­fig Fehler in ihren Beschei­den, die Sie nicht akzep­tieren müssen! Wir erken­nen und beheben diese mit Ihnen.

Typische Fehler im Beitragsbescheid

Nach­fol­gend einige Beispiele für falsche Beitragsbescheide:

Neuer Gefahrtarif

Alle vier Jahre beschließen Beruf­sgenossen­schaften neue Gefahrtar­ife. Dann kommt es zu ein­er Neufestle­gung der Gefahrk­lassen, also des Fak­tors, mit dem Ent­gelte für die Beitragser­mit­tlung mul­ti­pliziert wer­den. Fern­er wer­den die Gefahrtar­if­stellen neu fest­gelegt (also die Zuord­nung zu den Gefahrk­lassen). Dann kann es passieren, dass ein Unternehmen von ein­er bish­er gün­sti­gen in eine teurere Tar­if­stelle rutscht. Diese Neuzuord­nung ist oft falsch und kann über­prüft werden.

Interne Neuzuordnung durch die BG

Auch ohne neuen Gefahrtarif definieren Beruf­sgenossen­schaften ihre Gefahrtar­if­stellen oft neu. Beispiel: Die VBG beschließt, Per­son­al im Ver­anstal­tungs­bere­ich zukün­ftig in die deut­lich teurere Gefahrtar­if­stelle „Sicher­heit“ zu ver­an­la­gen. Auch solche Neu­ver­an­la­gun­gen soll­ten immer auf ihre Richtigkeit über­prüft wer­den. Gut zu wis­sen: Ein ein­fach­es Schreiben der Beruf­sgenossen­schaft, in dem diese Änderung fest­gelegt wird, reicht als Rechts­grund­lage nicht aus! Den­noch wird das von der BG oft behauptet.

Streit um Zuordnung einzelner Personen oder Personengruppen

Wer­den ver­schiedene Per­so­n­en­stämme beschäftigt, entste­ht oft Stre­it um die Zuord­nung dieser Grup­pen. Beispiel ist die Tar­if­stelle 900 bei der BG Bau (Büroteil des Unternehmens). Zählen Bauleit­er, Poliere oder Plan­er zum Büroteil? Oder wie wer­den Per­so­n­en den Tar­if­stellen 100 (Bauw­erks­bau) und 200 (Bauaus­bau) zuge­ord­net? Welche Kri­te­rien gel­ten und wer muss was nach­weisen? Solche Zuord­nun­gen machen einen Großteil der Stre­it­fälle aus.

Fehlerhafte Angaben oder Bewertungen

Oft stellt sich her­aus, dass eine bish­erige Ver­an­la­gung unrichtig war. Dann stellt sich die Frage, ob der Beitrag zu senken oder zu erhöhen ist und wir die fehler­hafte Ver­an­la­gung zu ver­ant­worten hat. Danach richtet sich, ob die Änderung rück­wirk­end erfolgt.

Strukturänderungen

Kommt es im Unternehmen zu Umstruk­turierun­gen, führt das auch zu Änderun­gen in der Ver­an­la­gung oder der Zuständigkeit der Beruf­sgenossen­schaft. Die Auswirkun­gen solch­er Änderun­gen kön­nen erhe­blich sein und sog­ar zu einem Wech­sel der Beruf­sgenossen­schaft führen. Oder wir berat­en, ob sich die Ver­an­la­gung zukün­ftig durch organ­isatorische Änderun­gen im Unternehmen kor­rigieren lassen. 

Warum Fachanwälte?

Anders als Unternehmens­ber­atun­gen kann eine Anwalt­skan­zlei kurzfristig eine valide juris­tis­che Bew­er­tung der Sachver­halte abgeben. Damit erhal­ten Sie schnelle Pla­nungssicher­heit für die weit­eren Schritte. Die Regelun­gen der Beruf­sgenossen­schaften in ihren Gefahrtar­ifen und im SGB VII sind sehr stark ver­rechtlicht. Nicht sel­ten müssen für die Bew­er­tung des Sachver­haltes rechtliche Durch­set­zungsmöglichkeit­en von Anfang an mitbe­dacht wer­den. Über diese Ken­nt­nisse ver­fügt nur eine spezial­isierte Kan­zlei. Ins­beson­dere Steuer­ber­ater und  “Con­sul­tants” haben dieses ver­tiefte Wis­sen oft nicht.

Natür­lich ist es immer das Ziel, juris­tis­che Auseinan­der­set­zun­gen zu ver­mei­den und zu ver­han­deln. Den­noch: Geht es um eine präzise Ein­schätzung der Erfol­gschan­cen, gehört die Prü­fung aller rechtlich­er Möglichkeit­en dazu. Dafür benötigt man das juris­tis­che Know-How der Anwalt­skan­zlei von Beginn an.

So geht’s!

  • Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail mit ein­er kurzen Schilderung Ihres Problems.
  • Wir nehmen Kon­takt mit Ihnen auf und stellen einige Fra­gen zum Sachverhalt.
  • Im Anschluss unter­bre­it­en wir Ihnen ein unverbindlich­es Ange­bot für die gewün­schte Prü­fung. Dabei rech­nen wir für die Erst­prü­fung inkl. ein­er Stel­lung­nahme in der Regel ein Pauschal­hono­rar ab, so dass Sie volle Preis­trans­parenz haben. Im Ver­fahren gegen die Beruf­sgenossen­schaften wer­den wir dann in der Regel auf Stun­den­satzba­sis tätig.
  • Sie entschei­den in Ruhe, ob Sie unser Ange­bot für eine weit­ere Betreu­ung annehmen.

Gegen welche Berufsgenossenschaften vertreten wir Sie?

Wir prüfen Ihre Beiträge und vertreten Sie gegen jede gewerbliche Beruf­sgenossen­schaft in Deutsch­land, also gegen die BG RCI, die BG HM, die BG ETEM, die Beruf­sgenossen­schaft Nahrungsmit­tel und Gast­gewerbe, die BG BAU, die BG HW, die VBG, die BG Verkehr und gegen die BGW. Schließlich vertreten wir alle Mit­glieder der BG-Bau auch gegen die SOKA-Bau.

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

Wir sind Ihr Part­ner zu Beitrags­fra­gen der BG. Dazu gehört:

  • Prü­fung von Änderungs­beschei­den der Berufsgenossenschaft
  • Über­prü­fung der eige­nen Ver­an­la­gung und Vorschlag von Änderungsmöglichkeit­en
  • Prü­fung, ob Beitragsän­derun­gen für Ver­gan­gen­heit und Zukun­ft möglich oder zuläs­sig sind
  • Führung von Ver­fahren gegen die Beruf­sgenossen­schaften von Anhörung über Wider­spruch, Klage und einst­weiligem Rechtsschutz
  • Wir vertreten Sie vor allen Sozial­gericht­en bis hin zum Bundessozialgericht!