Berufsgenossenschaft zu teuer? BG-Beiträge prüfen und senken
Der AMETHYST-Beitragscheck zur Berufsgenossenschaft
Situation
Beitragsprüfung
Vorgehen
Warum Fachanwälte?
So geht’s!
Vertretung & Leistungen
Situation
Ihre Beiträge zur BG sind zu hoch? Sie sind in der falschen Gefahrklasse, Gefahrtarifstelle oder sogar in der falschen BG?
Angesichts sehr hoher Beiträge zu den Berufsgenossenschaften, gerade im gewerblichen Bereich, wird sehr häufig die Frage nach der Möglichkeit zu Beitragssenkung oder ‑vermeidung gestellt.
Die gute Nachricht zuerst: In vielen Fällen sind Beiträge tatsächlich zu hoch, weil die Veranlagung in die falsche Gefahrtarifstelle oder Gefahrklasse erfolgt ist. Nicht selten zahlen Unternehmen daher teilweise doppelt so viel, wie sie eigentlich müssten.
Manchmal ist es aber auch andersherum. Dann stellt die Berufsgenossenschaft plötzlich fest, dass jahrelang zu wenig gezahlt worden sein soll und möchte die Beiträge nun, möglichst rückwirkend, erhöhen. Das geschieht in der Regel durch eine Neuveranlagung; es kommt aber auch vor, dass die BG das Unternehmen direkt an eine angeblich zuständige neue BG überweist oder eine sog. Fremdveranlagung vornimmt.
Beiträge zur Berufsgenossenschaft prüfen
In beiden Fällen können wir helfen. Das beginnt mit einer intensiven Prüfung der Situation, unserem Beitragscheck. Wir prüfen Ihre Beiträge zur Berufsgenossenschaft und analysieren den Ist-Zustand:
- Wie ist die Veranlagung bisher erfolgt?
- Sind Fehler in der Veranlagung zu erkennen?
- Bestehen Ansprüche auf Neuveranlagung?
- Kommt sogar ein Wechsel der Berufsgenossenschaft in Betracht?
- Lässt sich der Beitrag in der Zukunft senken?
- Besteht die Möglichkeit, zu viel gezahlte Beiträge für die Vergangenheit zurückzufordern? Oder kann sich das Unternehmen auf Vertrauensschutz berufen?
- Fordert die Berufsgenossenschaft höhere Beiträge kommt die Frage hinzu, ob das berechtigt ist.
Weiteres Vorgehen
Abhängig von dem Ergebnis des Beitragschecks beraten wir dann das weitere Vorgehen. Entweder zeigt sich, dass schon die bisherige Veranlagung unrichtig war, dann kann eine Änderung gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft beantragt werden. Im Streitfall kann das gewünschte Ergebnis über Widerspruch und Klage auch juristisch erreicht werden. Für uns als Anwälte ist das gesamte juristische Verfahren bis hin zur Klage vor den Sozialgerichten selbstverständlich Teil unserer Dienstleistung.
Stellt man fest, dass die bisherige Veranlagung korrekt ist, könnte sie sich möglicherweise zukünftig durch organisatorische Änderungen im Unternehmen korrigieren lassen. Auch solche Ansätze entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandanten.
Warum Fachanwälte?
Eine Zusammenarbeit mit Fachanwälten ist immer zu empfehlen.
Keine Erfolgshonorare
Anwaltskanzleien arbeiten nicht auf Erfolgsbasis, sondern auf Basis von Stundensätzen oder Festpreisen.
BG-Themen sind Rechtsfragen
Die Regelungen der Berufsgenossenschaften in ihren Gefahrtarifen und im SGB VII sind sehr stark verrechtlicht. Nicht selten müssen für valide Empfehlungen rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten von Anfang an mitbedacht werden. Über diese Kenntnisse verfügt nur eine spezialisierte Kanzlei. Natürlich ist es immer das Ziel, juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden und zu verhandeln. Dennoch: Geht es um eine präzise Einschätzung der Erfolgschancen, gehört die Prüfung aller rechtlicher Möglichkeiten immer dazu. Dafür benötigt man das juristische Know-How der Anwaltskanzlei von Beginn an.
Schnelle und kompetente Bewertung
Eine Anwaltskanzlei kann kurzfristig eine valide juristische Bewertung der Sachverhalte abgeben. Damit erhalten Sie schnelle Planungssicherheit für die weiteren Schritte, die in einer eher rechtlichen Argumentation oder zunächst in betrieblichen Umstrukturierungen liegen können.
So geht’s!
- Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail mit einer kurzen Schilderung Ihres Problems.
- Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und stellen einige Fragen zum Sachverhalt.
- Im Anschluss unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für die gewünschte Prüfung. Dabei rechnen wir für die Erstprüfung inkl. einer validen Stellungnahme in der Regel ein Pauschalhonorar ab, so dass Sie hier volle Preistransparenz haben. Im Verfahren gegen die Berufsgenossenschaften werden wir dann in der Regel auf Stundensatzbasis tätig.
- Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie unser Angebot für eine weitere Betreuung annehmen.
Gegen welche Berufsgenossenschaften vertreten wir Sie?
Wir prüfen Ihre Beiträge und vertreten Sie gegen jede gewerbliche Berufsgenossenschaft in Deutschland, also gegen die BG RCI, die BG HM, die BG ETEM, die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, die BG BAU, die BG HW, die VBG, die BG Verkehr und gegen die BGW.
Zuletzt waren wir in folgenden Branchen erfolgreich tätig:
- Werften
- Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit
- Sicherheit und Veranstaltungen
- Öl- und Gasförderung
- Industriedienstleistungen
- Elektromontagen
- Bergbau
- Naturstein (Herstellung und Bearbeitung)
- Gesundheit / Krankenhäuser
- Bau
- Fertighausbau
- Konzernholding
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
Wir sind Ihr Partner zu Beitragsfragen der BG. Dazu gehört:
- Prüfung von Änderungsbescheiden der Berufsgenossenschaft
- Überprüfung der eigenen Veranlagung und Vorschlag von Änderungsmöglichkeiten
- Prüfung, ob Beitragsänderungen für Vergangenheit und Zukunft möglich oder zulässig sind
- Führung von Verfahren gegen die Berufsgenossenschaften von Anhörung über Widerspruch, Klage und einstweiligem Rechtsschutz.
- Wir vertreten Sie vor allen Sozialgerichten bis hin zum Bundessozialgericht!