BG Beitragsberechnung

Wie wird der Berufsgenossenschaftsbeitrag berechnet?

Einzel­heit­en der Beitrags­berech­nung regelt die jew­eilige Satzung entsprechen­der Beruf­sgenossen­schaft (§ 167 Abs. 3 SGB VII).

Die Basis der Berech­nung ist jedoch geset­zlich fest­gelegt (§ 167 Abs. 1 SGB VII).

Danach wer­den die Beiträge im Wege der Umlage berech­net und ergeben sich dem­nach aus fol­gen­den Einzelkritierien:

  • den zu berück­sichti­gen­den Arbeit­sent­gel­ten (§§ 153 Abs. 2, 165 SGB VII),
  • den Gefahrk­lassen (§ 157 SGB VII) und
  • dem Beitrags­fuß (§ 167 Abs. 2 SGB VII).

Berechnungsfaktoren

Beitrag­sein­heit­en (BE)
Sämtliche zu berück­sichti­gende (das meint, alle nachgewiese­nen oder geschätzten) Arbeit­sent­gelte und die jew­eils zuge­höri­gen Gefahrk­lassen (welche sich aus der Gefahrtar­ifver­an­la­gung des Unternehmens ergeben) wer­den miteinan­der mul­ti­pliziert und bilden die soge­nan­nten Beitrag­sein­heit­en (BE).


Beitrags­fuß (BF)

Der Beitrags­fuß wird durch die Divi­sion des Umlagesolls durch die Beitrag­sein­heit­en errechnet:

Beitrags­fuß =                 Umlagesoll 

Arbeit­sent­gelte × Gefahrklasse

Beitrags­fuß in der Praxis
Der Beitrags­fuß drückt den Beitrag in fol­gen­dem Ver­hält­nis aus:

1 BE = 1,- € Ent­gelt in Gefahrk­lasse 1.

Der Beitrags­fuß soll den Beitrag in Gefahrk­lasse 1 in der Prax­is jedoch häu­fig nicht für 1,-€ Ent­gelt wiedergeben, son­dern für 100,- oder 1000,- €. Dazu wird der Beitrags­fuß durch Mul­ti­p­lika­tion des Umlagesolls mit 100 (oder 1000) auf 100 BE (oder 1000 BE) abgestellt.

Umlagesoll

Die „Umlage“ ist die Verteilung der Aufwen­dun­gen der Berufsgenossenschaft.
„Umlagesoll“ (§ 153 I SGB VII) ist gle­ichzuset­zen mit „Finanzbe­darf“ und meint den Bedarf, der den Betrag fes­tlegt, der mit­tels des Umlagev­er­fahrens durch den Beitrag aufzubrin­gen ist.

Bedarf

Der Bedarf set­zt sich zusam­men aus

  • den Aus­gaben (dazu gehören auch Beitragsaus­fälle, unzuläs­sige Aus­gaben, wie etwa über­bezahlte Leis­tun­gen oder nicht gel­tend gemachte Ansprüche) abzüglich der Ein­nah­men (etwa Bußgelder, Regresse, Zin­sen, Beiträge für frühere Jahre) und
  • den Zuführun­gen zur Rück­lage, zu den Betrieb­smit­teln und zum Verwaltungsvermögen.

Berechnung eines Einzelbeitrags – Beispiel

Fol­gen­des Beispiel ver­an­schaulicht die Berech­nung des Einzel­beitrags eines Unternehmers (U) in drei Teilschritten:

  1. Errech­nung des Beitrags­fußes (BF) auf 100,- € Entgelt

Gegeben sind der Umlagesoll und die Summe der BE:

Umlagesoll:                      424.333.000,00,- €

Summe der BE:               146,322 Mrd.,- €

BF =               424.333.000,00,- € × 100              = 0,29,- € (auf 100,- € Entgelt)

146,322 Mrd.,- €

  1. Errech­nung der Beitrag­sein­heit­en (BE)

Gegeben sind die Ent­gelte und die jew­eils zuge­hörige Gefahrk­lasse:

Ent­gelt in € Zuge­hörige Gefahrklasse
1. 200.000,-

1

2. 1.000.000,-

3

3. 2.000.000,-

4,5

BE = 1.            200.000 × 1         = 200.000

2.            1.000.000 × 3      = 3.000.000

3.            2.000.000 × 4,5  = 9.000.000


Summe der BE =
     2.00.000 + 3.000.000 + 9.000.000    = 112.200.000

  1. Errech­nung des Einzel­beitrags des Unternehmers (U)

Gegeben sind BE (Berech­nung, siehe 2.) und BF (Berech­nung, siehe 1.):

BE:                                        112.200.000

BF:                                        0,290

Einzel­beitrag  =             BE × BF

=             112.200.000 × 0,290        = 35.280,- €

Ergeb­nis: Der Einzel­beitrag des U liegt bei 35.280,- €.

(Beispiel­srech­nung aus dem Kas­sel­er Kom­men­tar: KassKomm/Ricke SGB VII § 167 Rn. 3–9)


Einzelne Satzungsregelungen zum Finanzierungssystem der Beiträge finden Sie hier:

  • Beitragsregelung der Beruf­sgenossen­schaft Rohstoffe und chemis­che Indus­trie (BGRCI)

 

  • Beitragsregelung der Beruf­sgenossen­schaft Holz und Met (BGHM)

 

  • Beitragsregelung der Beruf­sgenossen­schaft Energie Tex­til Elek­tro Medi­enerzeug­nisse (BGETEM)

 

  • Beitragsregelung der Beruf­sgenossen­schaft Nahrungsmit­tel und Gast­gewerbe (BGN)

 

  • Beitragsregelung der Beruf­sgenossen­schaft der Bauwirtschaft (BGBau)

 

  • Beitragsregelung der Beruf­sgenossen­schaft Han­del und Warendis­tri­b­u­tion (BGHW)

 

  • Beitragsregelung der Ver­wal­tungs-Beruf­sgenossen­schaft (VBG)

 

  • Beitragsregelung der Beruf­sgenossen­schaft für Trans­port und Verkehr­swirtschaft (BGVerkehr)

 

  • Beitragsregelung der Beruf­sgenossen­schaft für Gesund­heits­di­enst und Wohlfahrt­spflege (BGW)