Rechtsanwalt Jörg Hennig
Jörg Hennig, Jahrgang 1969, ist seit 1997 Rechtsanwalt und Partner bei HK2 Rechtsanwälte.
In seiner Eigenschaft als Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht ist er u.a. spezialisiert auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts und betreut ständig Verfahren gegen Berufsgenossenschaften. Dabei geht es um den Wechsel der Berufsgenossenschaft oder der Gefahrtarifstelle, Ansprüche auf Fremdveranlagung in andere Berufsgenossenschaften und um sonstige Beitragsstreitigkeiten.
Er ist Mitautor der Monographien
- Zeitarbeit und Arbeiten 4.0 – Handbuch für die Praxis (4. Auflage 2017 bei Luchterhand)
- KI & Recht kompakt – Künstliche Intelligenz im Arbeitsrecht (2020 bei Springer Vieweg)
- Lansnicker “Prozesse in Arbeitssachen“, 3. Aufl. 2013
- Bundesurlaubsgesetz – Online Kommentar 2004–2007, erschienen bei Lexisnexis – Wolterskluwer
Weitere Veröffentlichungen (Auswahl)
- “Kein Rechtsanspruch auf Beiladung für Drittbetroffene in der Unfallversicherung”, NZS 2018, S. 960
- Urteilsanmerkung zu BSG, Urt. v. 23.1.2018 – B 2 U 3/16: “Wegeunfall bei Überprüfen der Straße auf Eisglätte”, NZS 2018, S. 549.
- „Bindungswirkung ausländischer Sozialversicherungsbescheinigungen“, Arbeit und Arbeitsrecht 2018, S. 244
- (Mit RA Merlin Backer) „Beiträge zur BG optimieren“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2017 (5), S. 276–279
- “Versicherungspflicht eines Hundeführers”, NZS 2019, S. 278
Rechtsanwältin Anika Nadler
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwältin Anika Nadler, Jahrgang 1984, bilden das Sozialversicherungs- und das Arbeitsrecht. Im Bereich des Sozialversicherungsrechts liegen ihre Schwerpunkte in Beitragspflichten zu Berufsgenossenschaften (SGB VII), dem Einsatz von Freelancern und Rechtsfragen in Krankenhäusern (SGB IV, V und IX). Ferner berät Frau Nadler global tätige Unternehmen im Zusammenhang mit internationalen Personaltransfers und bei geplanten Ansiedlungen in Deutschland. Im Verhältnis zu Berufsgenossenschaften berät und vertritt sie zum Wechsel der Berufsgenossenschaft oder der Gefahrtarifstelle, bei einer Veranlagung als “fremdartiges Nebenunternehmen” nach den Tarifen anderer Berufsgenossenschaften und in allgemeinen Beitragsstreitigkeiten.
Zudem liegt ihr Fokus auf der Arbeitnehmerüberlassung, bei der Gestaltung von Dienst- und Werkverträgen und bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit Sozialkassen des Baugewerbes (SOKA-Bau). Zu allen Themen berät sie Unternehmen jeder Größenordnung — bundesweit.
Frau Nadler ist bundesweit als Referentin aktiv, auch zu Themen des Unfallversicherungsrechts. Sie berät ihre Mandanten auf Englisch, Französisch und Italienisch.
Veröffentlichungen:
- „Keine Altersdiskriminierung durch Befristungen“, Arbeit und Arbeitsrecht 2018, S. 436
- „Rechtsfragen des § 8 Abs. 2 S.3 Halbsatz 2 Arbeitnehmerentsendegesetz“, FA Arbeitsrecht, 2018, S. 110 ff.
- „Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“, NZS 2018, S. 336