Neuer Gefahrtarif VBG ab 2022 – Die Änderungen im Überblick
Der neue Gefahrtarif der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), gültig ab dem 01.01.2022, löst den vorherigen Tarif bereits nach 5 Jahren ab, um so die Einflüsse der Covid-19-Pandemie nicht in die Gefahrklassenberechnung miteinfließen zu lassen. So basiert der Gefahrtarif nun auf den Daten der noch stabilen Jahre 2017 bis 2019.
Dabei werden fast alle Gefahrklassen leicht angepasst. Während für einige Klassen gesteigerte Werte festzuhalten sind — die höchsten Anpassungen ergeben sich etwa bei den Finanzdienstleistungen, der Glasindustrie, für Bildungseinrichtungen sowie den sonstigen Dienstleistungsunternehmen — entstehen für die meisten Gefahrklassen Abstiege.
Deutliche Steigerungen sind auch für die Gefahrtarifstellen 16 (Bahnen und Bahndienstleistungen) und 17 (Kraftfahrbetriebe) zu verzeichnen. Diese werden in zwei Schritten über die Jahre 2022 und 2023 angehoben.
Bei den Sportunternehmen werden die bisherigen Gefahrtarifstellen 12.1 und 12.2 zu einer Stelle (12.1) zusammengefasst. Damit entfällt die Differenzierung zwischen bezahlten Fußballsportlerinnen und ‑sportlern sowie sonstigen bezahlten bzw. selbständigen Sportlerinnen und Sportlern. Versicherte sonstige Beschäftigte der Sportunternehmen werden weiterhin in einer eigenen Gefahrtarifstelle geführt – nun ist das die 12.2. Damit einher geht auch eine weitere starke und schrittweise vollzogene Erhöhung der Gefahrklasse.
Erstmalige Anwendung findet der neue Gefahrtarif bei der Berechnung des Beitrags für das Jahr 2022 im Frühjahr 2023.