Neuer Gefahrtarif VBG ab 2022 – Die Änderungen im Überblick

Der neue Gefahrtarif der Ver­wal­tungs-Beruf­sgenossen­schaft (VBG), gültig ab dem 01.01.2022, löst den vorheri­gen Tarif bere­its nach 5 Jahren ab, um so die Ein­flüsse der Covid-19-Pan­demie nicht in die Gefahrk­lassen­berech­nung mite­in­fließen zu lassen. So basiert der Gefahrtarif nun auf den Dat­en der noch sta­bilen Jahre 2017 bis 2019.

Dabei wer­den fast alle Gefahrk­lassen leicht angepasst. Während für einige Klassen gesteigerte Werte festzuhal­ten sind — die höch­sten Anpas­sun­gen ergeben sich etwa bei den Finanz­di­en­stleis­tun­gen, der Glasin­dus­trie, für Bil­dung­sein­rich­tun­gen sowie den son­sti­gen Dien­stleis­tung­sun­ternehmen — entste­hen für die meis­ten Gefahrk­lassen Abstiege.
Deut­liche Steigerun­gen sind auch für die Gefahrtar­if­stellen 16 (Bah­nen und Bah­n­di­en­stleis­tun­gen) und 17 (Kraft­fahrbe­triebe) zu verze­ich­nen. Diese wer­den in zwei Schrit­ten über die Jahre 2022 und 2023 angehoben.

Bei den Sportun­ternehmen wer­den die bish­eri­gen Gefahrtar­if­stellen 12.1 und 12.2 zu ein­er Stelle (12.1) zusam­menge­fasst. Damit ent­fällt die Dif­feren­zierung zwis­chen bezahlten Fußball­sport­lerin­nen und ‑sportlern sowie son­sti­gen bezahlten bzw. selb­ständi­gen Sport­lerin­nen und Sportlern. Ver­sicherte son­stige Beschäftigte der Sportun­ternehmen wer­den weit­er­hin in ein­er eige­nen Gefahrtar­if­stelle geführt – nun ist das die 12.2. Damit ein­her geht auch eine weit­ere starke und schrit­tweise vol­l­zo­gene Erhöhung der Gefahrklasse.

Erst­ma­lige Anwen­dung find­et der neue Gefahrtarif bei der Berech­nung des Beitrags für das Jahr 2022 im Früh­jahr 2023.