Neuer & letzter Gefahrtarif für die Sparte Post, Postbank & Telekom der BG Verkehr
Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) hat für ihre Sparte Post, Postbank und Telekom einen neuen Gefahrtarif mit Wirkung ab dem Jahr 2024 beschlossen.
Der letzte eigene Gefahrtarif für die Sparte Post, Postbank & Telekom
Die Sparte, die auf die ehemalige Unfallkasse Post und Telekom zurückgeht, soll ab dem 01. Januar 2028 erstmals in den Gefahrtarif der BG Verkehr eingegliedert werden. Damit wird der eigene Gefahrtarif für die Sparte Post, Postbank und Telekom entfallen.
Hierfür wird die Gefahrtarifstelle 1 („Transportunternehmen des Briefdienstes, Fracht‑, Express- und Kurierdienstes“) in fünf sog. Beobachtungsgewerbezweige untergliedert. Diese Differenzierung dient der Vorbereitung der Fusion mit dem „großen“ Gefahrtarif der BG Verkehr. Auf diese Weise sollen Daten für die Berechnung dieses ersten gemeinsamen Gefahrtarifs gewonnen werden.
Auswirkungen und Anpassungen
In der Folge der Einführung dieser Beobachtungszweige werden die Gefahrtarifstellen nun dreistellig bezeichnet. Die ehemalige Gefahrtarifstelle 2 wird also im neuen Gefahrtarif als Gefahrtarifstelle 200 geführt. Für die ehemalige Gefahrtarifstelle 1 kommt die Nummerierung der fünf Beobachtungszweige hinzu. Es ergeben sich somit die Gefahrtarifstelle 110 für die „Brief- und Paketzustellung“, Tarifstelle 111 für „Transportlogistik ohne Fahrtätigkeit“ usw.
Die neu eingeführten Beobachtungszweige haben jedoch keine Auswirkung auf die Einteilung als Gefahrklasse. Die ehemalige Gefahrtarifstelle 1 (nun 110 ff.) bleibt in einer Gefahrklasse, die jedoch mit dem neuen Gefahrtarif um einen Punkt ansteigt (3,82 auf 4,81). Die Änderungen bei den anderen beiden Gefahrtarifstellen (200 und 300) fallen geringer aus.
Den neuen Gefahrtarif finden Sie: hier.