Neuer & letzter Gefahrtarif für die Sparte Post, Postbank & Telekom der BG Verkehr

Die Beruf­sgenossen­schaft Verkehr­swirtschaft Post-Logis­tik Telekom­mu­nika­tion (BG Verkehr) hat für ihre Sparte Post, Post­bank und Telekom einen neuen Gefahrtarif mit Wirkung ab dem Jahr 2024 beschlossen.

Der let­zte eigene Gefahrtarif für die Sparte Post, Post­bank & Telekom

Die Sparte, die auf die ehe­ma­lige Unfal­lka­sse Post und Telekom zurück­ge­ht, soll ab dem 01. Jan­u­ar 2028 erst­mals in den Gefahrtarif der BG Verkehr eingegliedert wer­den. Damit wird der eigene Gefahrtarif für die Sparte Post, Post­bank und Telekom entfallen.

Hier­für wird die Gefahrtar­if­stelle 1 („Trans­portun­ternehmen des Brief­di­en­stes, Fracht‑, Express- und Kuri­er­di­en­stes“) in fünf sog. Beobach­tungs­gewer­bezweige unter­gliedert. Diese Dif­feren­zierung dient der Vor­bere­itung der Fusion mit dem „großen“ Gefahrtarif der BG Verkehr. Auf diese Weise sollen Dat­en für die Berech­nung dieses ersten gemein­samen Gefahrtar­ifs gewon­nen werden.

Auswirkun­gen und Anpassungen

In der Folge der Ein­führung dieser Beobach­tungszweige wer­den die Gefahrtar­if­stellen nun dreis­tel­lig beze­ich­net. Die ehe­ma­lige Gefahrtar­if­stelle 2 wird also im neuen Gefahrtarif als Gefahrtar­if­stelle 200 geführt. Für die ehe­ma­lige Gefahrtar­if­stelle 1 kommt die Num­merierung der fünf Beobach­tungszweige hinzu. Es ergeben sich somit die Gefahrtar­if­stelle 110 für die „Brief- und Paket­zustel­lung“, Tar­if­stelle 111 für „Trans­port­l­o­gis­tik ohne Fahrtätigkeit“ usw.

Die neu einge­führten Beobach­tungszweige haben jedoch keine Auswirkung auf die Ein­teilung als Gefahrk­lasse. Die ehe­ma­lige Gefahrtar­if­stelle 1 (nun 110 ff.) bleibt in ein­er Gefahrk­lasse, die jedoch mit dem neuen Gefahrtarif um einen Punkt ansteigt (3,82 auf 4,81). Die Änderun­gen bei den anderen bei­den Gefahrtar­if­stellen (200 und 300) fall­en geringer aus.

Den neuen Gefahrtarif find­en Sie: hier.