BG BAU: 4. Gefahrtarif ab 2024
Seit dem 01. Januar 2024 gibt es einen neuen Gefahrtarif für die Baubranche. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat basierend auf den Daten der Jahre 2018 bis 2021 die Gefahrklassen aktualisiert und den neuen vierten Gefahrtarif beschlossen.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen prägnanten Überblick über die Änderungen.
Unternehmen, welche statische Fertigteile aus Holz für Bauwerke bzw. bauliche Anlagen anfertigen und zugleich auch montieren, wurden neu veranlagt. Diese befinden sich nun in der Tarifstelle 110 („Zimmerarbeiten“), während diese zuvor der Tarifstelle 200 („Bauausbau und Fertigteilherstellung“) zugeordnet waren. Damit geht eine gute Verdopplung der Gefahrklassen einher – von 6,89 in der alten Tarifstelle des 3. Gefahrtarifs zu 14,59 in der neuen Tarifstelle des nun in Kraft getretenen Gefahrtarif.
Außerdem wurden Unternehmen neu veranlagt, die statische Fertigteile aus anderen Materialien als Holz herstellen und montieren. Diese sind nun der Tarifstelle 100 („Bauwerksbau“) zugeordnet. Hier fällt der Anstieg der Gefahrklasse durch die Neuveranlagung etwas geringer aus. Statt 6,89 beträgt die Gefahrklasse nun 11,84.
Die Tarifstelle 200 wurde zudem umbenannt. Statt „Bauausbau und Fertigteilherstellung“ heißt diese nun bloß „Bauausbau“. Auch wurden die Ausführungen zu den Gewerbezweigen, die den jeweiligen Tarifstellen zuzuordnen sind, ergänzt und präzisiert.
Schließlich wurden alle Gefahrklassen angepasst.
Anstiege in der Gefahrenklasse gab es für die Tarifstellen 800 und 900 („Unternehmer- und freiwillige Versicherung“ bzw. „Büroteil des Unternehmens“), insbesondere aber für den „Boots- und Schiffsbau“ (Tarifstelle 600) von 6,72 auf 11,13.
Alle anderen Gefahrklassen dürfen sich über eine Senkung der Gefahrklasse freuen. Hier sticht die Anpassung für die „Nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten“ (Tarifstelle 700) heraus, bei der eine deutliche Absenkung von 30,89 auf 19,92 zu verzeichnen ist.
Den neuen Gefahrtarif finden Sie: hier.