Ab dem 01.01.2025: Neuer Gefahrtarif für Holz & Metall (BGHM)

Die tur­nus­mäßige Aktu­al­isierung der Gefahrtar­ife für das Jahr 2025 geht weit­er – auch die Beruf­sgenossen­schaft Holz und Met­all (BGHM) hat einen neuen Gefahrtarif beschlossen. Auf Grund­lage des Beobach­tungszeitraums 2019 bis 2022 ergeben sich teils nicht unbe­deu­tende Änderun­gen für manche Mitgliedsunternehmen.

Neue Gefahrtarifstelle und gestaffelte Anhebungen der Gefahrklassen

Die Serien­her­stel­lung von Möbeln, Ladenein­rich­tun­gen, Fen­stern, Par­kett, Furnier­holz etc. erhält eine eigene Gefahrtar­if­stelle 10. Zuvor war dieser Gewer­bezweig zusam­men mit Instand­hal­tung­sun­ternehmen im KfZ-Bere­ich in der Gefahrtar­if­stelle 08 ver­an­lagt. Für bei­de Gefahrtar­if­stellen steigen zudem die Gefahrk­lassen. Für die neue Tar­if­stelle 10 find­et diese Anpas­sung gestaffelt statt. Ab 2025 wird die Gefahrk­lasse zunächst auf 2,61 fest­ge­set­zt, steigt ab 2027 auf 2,95 und liegt ab 2029 bei 3,28.

Auch für die Gefahrtar­if­stellen 01 (Her­stel­lung von Kon­struk­tionsvoll­holz, Schicht- und Leimholz, ver­schiede­nen weit­eren Holzpro­duk­ten sowie die Holz­ernte) und die Tar­if­stelle 09 (Schreinerei / Tis­chlerei) ist eine gestaffelte Anhebung der Gefahrk­lassen bis 2029 vorgesehen.

Weitere Neuveranlagungen und Gefahrklassenanpassungen

Neben ein­er Rei­he von Präzisierun­gen und Über­ar­beitun­gen des Wort­lauts inner­halb von Gefahrk­lassen ohne wesentliche inhaltliche Verän­derun­gen gibt es noch zwei weit­ere Neu­ver­an­la­gun­gen zu verze­ich­nen. Die Her­stel­lung / Instand­hal­tung von See- und Bin­nen­schif­f­en ist aus der Gefahrtar­if­stelle 06 in die 07 gewech­selt und darf sich über eine daraus resul­tierende Senkung der Gefahrk­lasse freuen. Bei der Her­stel­lung von Markisen, Jalousien, Rol­los und Rol­l­lä­den wird nicht mehr nach Innen- und Außen­bere­ich dif­feren­ziert. Somit find­et sich dieser Gewer­bezweig nun vere­int in der Tar­if­stelle 02.

Ins­ge­samt gibt es im Gefahrtarif der BGHM ab 2025 mit 6 Anhebun­gen und 4 Absenkun­gen der Gefahrk­lassen mehr Beitragser­höhun­gen für die Betriebe der BGHM. Während die Reduk­tio­nen der Gefahrk­lassen eher maßvoll aus­fall­en, sind die Steigerun­gen zum Teil etwas kräftiger. In den Tar­if­stellen, in denen die Anhebung der Gefahrk­lassen beson­ders stark aus­fall­en, wird diese zur Abmilderung der Erhöhung gestaffelt vol­l­zo­gen. Das bet­rifft die bere­its genan­nten Gefahrtar­if­stellen 01, 09 und 10.

Den neuen Gefahrtarif find­en Sie: hier.