Der neue Gefahrtarif der BG HW ab 2024

Die Beruf­sgenossen­schaft Han­del und Wirtschaft­slo­gis­tik (BG HW) hat einen neuen Gefahrtarif beschlossen. Sobald dieser neue und dritte Gefahrtarif der BGHW am 01. Jan­u­ar 2024 in Kraft tritt, wird der alte Gefahrtarif abgelöst, der tur­nus­gemäß nach 6 Jahren ausläuft.

Die Änderun­gen im Überblick

Durch den neuen Gefahrtarif wer­den drei Gewer­bezweige neu veranlagt:

Der Han­del mit Palet­ten wird von Tar­if­stelle 6 in die Tar­if­stelle 11 ver­schoben. Dadurch ergibt sich etwas mehr als eine Ver­dopplung der Gefahrk­lasse von 3,04 auf 6,12.

Ver­schoben wird außer­dem der Han­del mit Krafträdern ein­schließlich dazuge­höriger Ersatzteile und Zube­hör. Ehe­mals in Tar­if­stelle 5 ver­an­lagt, befind­et sich nun auch der Han­del mit Krafträdern in der Tar­if­stelle 11. Hier­durch entste­ht sog­ar eine noch stärkere Erhöhung der Gefahrk­lasse – von ehe­mals 2,21 auf jet­zt 6,12.

Schließlich kommt es bei dem Han­del mit Heizungs‑, Klima‑, Kühl- und Lüf­tungsan­la­gen ein­schließlich dazuge­höriger Ersatzteile und Zube­hör zu ein­er Absenkung der Gefahrk­lasse. Hier find­et eine Ver­schiebung aus der Tar­if­stelle 5 in die Tar­if­stelle 2 statt. In der Folge sinkt die Gefahrk­lasse von 2,21 auf 1,43.

Abseits davon wer­den alle Gefahrk­lassen mehr oder min­der stark angepasst. Ins­ge­samt über­wiegen dabei die Absenkun­gen der Gefahrklassen.

Den neuen Gefahrtarif der BG HW find­en Sie: hier.