Der neue Gefahrtarif der BG HW ab 2024
Die Berufsgenossenschaft Handel und Wirtschaftslogistik (BG HW) hat einen neuen Gefahrtarif beschlossen. Sobald dieser neue und dritte Gefahrtarif der BGHW am 01. Januar 2024 in Kraft tritt, wird der alte Gefahrtarif abgelöst, der turnusgemäß nach 6 Jahren ausläuft.
Die Änderungen im Überblick
Durch den neuen Gefahrtarif werden drei Gewerbezweige neu veranlagt:
Der Handel mit Paletten wird von Tarifstelle 6 in die Tarifstelle 11 verschoben. Dadurch ergibt sich etwas mehr als eine Verdopplung der Gefahrklasse von 3,04 auf 6,12.
Verschoben wird außerdem der Handel mit Krafträdern einschließlich dazugehöriger Ersatzteile und Zubehör. Ehemals in Tarifstelle 5 veranlagt, befindet sich nun auch der Handel mit Krafträdern in der Tarifstelle 11. Hierdurch entsteht sogar eine noch stärkere Erhöhung der Gefahrklasse – von ehemals 2,21 auf jetzt 6,12.
Schließlich kommt es bei dem Handel mit Heizungs‑, Klima‑, Kühl- und Lüftungsanlagen einschließlich dazugehöriger Ersatzteile und Zubehör zu einer Absenkung der Gefahrklasse. Hier findet eine Verschiebung aus der Tarifstelle 5 in die Tarifstelle 2 statt. In der Folge sinkt die Gefahrklasse von 2,21 auf 1,43.
Abseits davon werden alle Gefahrklassen mehr oder minder stark angepasst. Insgesamt überwiegen dabei die Absenkungen der Gefahrklassen.
Den neuen Gefahrtarif der BG HW finden Sie: hier.