26. Gefahrtarif der BG Verkehr ab dem Jahr 2022

Nach der Fusion der ehe­ma­li­gen Beruf­sgenossen­schaft für Fahrzeughal­tun­gen und der See-Beruf­sgenossen­schaft im Jahr 2010 zur BG Verkehr ist nun mit dem neuen Gefahrtarif ab 2022 erst­mals auch die Fusion der Berech­nungs­grund­la­gen und Umla­gen fäl­lig. Im Zuge dessen wur­den drei neue Gefahrtar­if­stellen aufgenommen:

  • Gefahrtar­if­stelle 880 „Unternehmen und Ein­rich­tun­gen von Seefahrt­sun­ternehmen an Land“,
  • Gefahrtar­if­stelle 890.1 „Seefahrt­sun­ternehmen“,
  • Gefahrtar­if­stelle 890.2 „Seefahrt­sun­ternehmen mit Länderzuschuss“.

Dabei bleibt also die bish­erige Ein­teilung der Seefahrt­sun­ternehmen in die Bere­iche See und Land beste­hen. Für die Gefahrtar­if­stellen 890.1 und 890.2 gilt indessen dieselbe Gefahrklasse.

Daneben find­et im 26. Gefahrtarif der BG Verkehr eine deut­liche Anhebung der Gefahrk­lasse für Brief­di­en­ste statt. Nach­dem diese Gefahrtar­if­stelle erst im let­zten Gefahrtarif einge­führt wor­den war, bedin­gen gestiegene Entschädi­gungsleis­tun­gen nun eine bedeu­tende Erhöhung der Gefahrk­lasse, welche jedoch in drei Stufen über die Jahre 2022 bis 2024 vol­l­zo­gen wird. Die Unternehmen der Sparte Post, Post­bank und Telekom sind weit­er­hin in einem eige­nen Gefahrtarif zusam­menge­fasst, welch­er auch derzeit Gültigkeit besitzt.

Darüber hin­aus find­en sich im Gefahrtarif einige Anpas­sun­gen der Gefahrk­lassen, worunter auch mehrere Steigerun­gen sind, so etwa bei der Trans­port­l­o­gis­tik ohne Fahrtätigkeit im öffentlichen Straßen­verkehr. Es sind aber auch Abstiege der Gefahrk­lassen zu verze­ich­nen, beispiel­sweise für den Güter­verkehr und die Tax­en- sowie Mietwagenunternehmen.