26. Gefahrtarif der BG Verkehr ab dem Jahr 2022
Nach der Fusion der ehemaligen Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen und der See-Berufsgenossenschaft im Jahr 2010 zur BG Verkehr ist nun mit dem neuen Gefahrtarif ab 2022 erstmals auch die Fusion der Berechnungsgrundlagen und Umlagen fällig. Im Zuge dessen wurden drei neue Gefahrtarifstellen aufgenommen:
- Gefahrtarifstelle 880 „Unternehmen und Einrichtungen von Seefahrtsunternehmen an Land“,
- Gefahrtarifstelle 890.1 „Seefahrtsunternehmen“,
- Gefahrtarifstelle 890.2 „Seefahrtsunternehmen mit Länderzuschuss“.
Dabei bleibt also die bisherige Einteilung der Seefahrtsunternehmen in die Bereiche See und Land bestehen. Für die Gefahrtarifstellen 890.1 und 890.2 gilt indessen dieselbe Gefahrklasse.
Daneben findet im 26. Gefahrtarif der BG Verkehr eine deutliche Anhebung der Gefahrklasse für Briefdienste statt. Nachdem diese Gefahrtarifstelle erst im letzten Gefahrtarif eingeführt worden war, bedingen gestiegene Entschädigungsleistungen nun eine bedeutende Erhöhung der Gefahrklasse, welche jedoch in drei Stufen über die Jahre 2022 bis 2024 vollzogen wird. Die Unternehmen der Sparte Post, Postbank und Telekom sind weiterhin in einem eigenen Gefahrtarif zusammengefasst, welcher auch derzeit Gültigkeit besitzt.
Darüber hinaus finden sich im Gefahrtarif einige Anpassungen der Gefahrklassen, worunter auch mehrere Steigerungen sind, so etwa bei der Transportlogistik ohne Fahrtätigkeit im öffentlichen Straßenverkehr. Es sind aber auch Abstiege der Gefahrklassen zu verzeichnen, beispielsweise für den Güterverkehr und die Taxen- sowie Mietwagenunternehmen.