BGN veröffentlicht neuen Gefahrtarif für 2025

Die Beruf­sgenossen­schaft Nahrungsmit­tel und Gast­gewerbe (BGN) hat einen neuen Gefahrtarif mit Wirkung ab dem 01.01.2025 beschlossen und veröf­fentlicht. Der alte Gefahrtarif aus dem Jahr 2019 lief tur­nus­gemäß zum Jahre­sende 2024 aus, sodass nun eine Aktu­al­isierung erforder­lich war.

Dabei wurde Teil II Nr. 5 des Gefahrtar­ifs im neuen Gefahrtarif dahinge­hend ergänzt, dass bei der Ver­an­la­gung von Beschäftigten, die auss­chließlich Auf­gaben der inter­nen Ver­wal­tung aus­führen („Bürobere­ich“), nun auch mobiles Arbeit­en (also ins­beson­dere Home-Office) in der entsprechen­den Gefahrtar­if­stelle 01 ver­an­lagt wird.

Außer­dem wur­den einige Gewer­be­grup­pen neu ver­an­lagt sowie Gewer­be­grup­pen mit ähn­lich­er Belas­tung zu gemein­samen Gefahrtar­if­stellen zusam­menge­fasst. So geht die Gewer­be­gruppe Bear­beitung von Geflügel in der Gewer­be­gruppe Be- und Ver­ar­beitung von Fleisch- und Wurst­waren (Gewer­be­gruppe 95, Gefahrtar­if­stelle 09) auf. Die fortschreiende Tech­nisierung mache eine Unter­schei­dung nicht mehr sin­nvoll, so die BGN. Ins­ge­samt kommt der neue Gefahrtarif durch ver­schiedene Zusam­men­fas­sun­gen auf lediglich 12 statt ehe­mals 14 Tarifstellen.

Weit­er­hin wur­den im Gefahrtarif der BGN ab 2025 fast alle Gefahrk­lassen angepasst. Für das Gast­stät­ten- und Beherber­gungs­gewerbe aus der Tar­if­stelle 08 sinkt etwa die Gefahrk­lasse von 3,33 (2019) auf 2,94 (2025). Auch ins­ge­samt lassen sich einige Absenkun­gen der Gefahrk­lassen fest­stellen. Ins­beson­dere die Tar­if­stellen 10–12 sehen sich jedoch mit teils kräfti­gen Anstiegen der Gefahren­klassen kon­fron­tiert. Bei den Schaustellern (Tar­if­stelle 12) steigt die Gefahrk­lasse beispiel­sweise von 18,15 (2019) auf 22,95 (2025).

Den neuen Gefahrtarif find­en Sie: hier.