BGN veröffentlicht neuen Gefahrtarif für 2025
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat einen neuen Gefahrtarif mit Wirkung ab dem 01.01.2025 beschlossen und veröffentlicht. Der alte Gefahrtarif aus dem Jahr 2019 lief turnusgemäß zum Jahresende 2024 aus, sodass nun eine Aktualisierung erforderlich war.
Dabei wurde Teil II Nr. 5 des Gefahrtarifs im neuen Gefahrtarif dahingehend ergänzt, dass bei der Veranlagung von Beschäftigten, die ausschließlich Aufgaben der internen Verwaltung ausführen („Bürobereich“), nun auch mobiles Arbeiten (also insbesondere Home-Office) in der entsprechenden Gefahrtarifstelle 01 veranlagt wird.
Außerdem wurden einige Gewerbegruppen neu veranlagt sowie Gewerbegruppen mit ähnlicher Belastung zu gemeinsamen Gefahrtarifstellen zusammengefasst. So geht die Gewerbegruppe Bearbeitung von Geflügel in der Gewerbegruppe Be- und Verarbeitung von Fleisch- und Wurstwaren (Gewerbegruppe 95, Gefahrtarifstelle 09) auf. Die fortschreiende Technisierung mache eine Unterscheidung nicht mehr sinnvoll, so die BGN. Insgesamt kommt der neue Gefahrtarif durch verschiedene Zusammenfassungen auf lediglich 12 statt ehemals 14 Tarifstellen.
Weiterhin wurden im Gefahrtarif der BGN ab 2025 fast alle Gefahrklassen angepasst. Für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe aus der Tarifstelle 08 sinkt etwa die Gefahrklasse von 3,33 (2019) auf 2,94 (2025). Auch insgesamt lassen sich einige Absenkungen der Gefahrklassen feststellen. Insbesondere die Tarifstellen 10–12 sehen sich jedoch mit teils kräftigen Anstiegen der Gefahrenklassen konfrontiert. Bei den Schaustellern (Tarifstelle 12) steigt die Gefahrklasse beispielsweise von 18,15 (2019) auf 22,95 (2025).
Den neuen Gefahrtarif finden Sie: hier.