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BG ETEM: Neuer Gefahrtarif ab 2027 – Veranlagung prüfen und unnötige Beiträge vermeiden

Elek­tro­be­triebe, Fotografen, Wäschereien und Unternehmen der Papierver­ar­beitung soll­ten ihre neue Ver­an­la­gung genau prüfen. Zum 1. Jan­u­ar 2027 tritt der neue Gefahrtarif der Beruf­sgenossen­schaft Energie Tex­til Elek­tro Medi­enerzeug­nisse (BG ETEM) in Kraft. Er gilt bis Ende 2032 und wirkt sich erst­mals auf die Beitragsabrech­nung im Jahr 2028 aus. Eine unzutr­e­f­fende Ein­stu­fung kann Ihr Unternehmen über mehrere Jahre finanziell belasten.

Welche Branchen sind betroffen?

Die BG ETEM führt elek­trotech­nis­che Groß- und Kleinin­stal­la­tion im Gewer­bezweig „Elek­trotech­nis­che Instal­la­tion“ zusam­men (Gefahrtar­if­stelle 1305). Die neue Gefahrk­lasse beträgt 9,07.

Für Fotografiebe­triebe entste­ht eine eigene Tar­if­stelle (1406) mit der Gefahrk­lasse 3,40. In der Papierbe- und ‑ver­ar­beitung steigt die Gefahrk­lasse dage­gen von 4,70 auf 5,80. Der tex­tile Ser­vice wird der Tar­if­stelle Wäscherei (1203) zuge­ord­net; seine Gefahrk­lasse steigt von 4,10 auf 6,28. Die tat­säch­liche Beitragsen­twick­lung hängt zusät­zlich von weit­eren Berech­nungs­fak­toren ab.

Büro oder gewerblicher Bereich? Die Abgrenzung wird besonders wichtig

Der neue Gefahrtarif der BG ETEM ab 2027 definiert „Büro“ als rein ver­wal­tende Tätigkeit. Aufen­thalte in gewerblichen Bere­ichen, der Umgang mit Pro­duk­ten und Waren sowie Außen­di­enst zählen nach den veröf­fentlicht­en Hin­weisen der BG ETEM nicht dazu. Mis­chtätigkeit­en wer­den dem gewerblichen Bere­ich zuge­ord­net. Gle­ichzeit­ig sinkt die Gefahrk­lasse für Büro auf 0,95.

Für Unternehmen lohnt deshalb ein genauer Blick auf die tat­säch­lichen Auf­gaben ihrer Beschäftigten. Die Beze­ich­nung „kaufmän­nis­ch­er Mitar­beit­er“ allein beant­wortet die Ver­an­la­gungs­frage nicht. Entschei­dend ist, welche Tätigkeit­en aus­geübt wer­den und wie diese nach den konkreten Tar­if­bes­tim­mungen einzuord­nen sind.

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Den Veranlagungsbescheid bereits jetzt prüfen

Nach Angaben der BG ETEM sollen die neuen Ver­an­la­gungs­beschei­de im Okto­ber 2026 ver­sandt wer­den. Unternehmen soll­ten daher schon beim Ein­gang des Beschei­ds prüfen, ob ihre betrieblichen Ver­hält­nisse richtig erfasst wurden.

Dabei stellen sich ins­beson­dere fol­gende Fragen:

  • Passt die zugewiesene Tar­if­stelle zu den tat­säch­lich aus­geübten Tätigkeiten?
  • Sind unter­schiedliche Unternehmens­bere­iche zutr­e­f­fend berücksichtigt?
  • Welche Beschäftigten erfüllen die Voraus­set­zun­gen der Büro­tar­if­stelle?
  • Sind die zugrunde gelegten Angaben voll­ständig und aktuell?
  • Beste­hen rechtliche Ansatzpunk­te gegen die Veranlagung?

Warten Sie mit der Prü­fung nicht bis zur ersten Beitragsrech­nung! Beacht­en Sie die Rechts­be­helfs­belehrung des Ver­an­la­gungs­beschei­ds und lassen Sie mögliche Ein­wände rechtzeit­ig prüfen.

Wir prüfen Ihre Veranlagung zur BG ETEM

Wir unter­stützen Unternehmen bei der Prü­fung ihrer Gefahrtar­if­stelle, der Abgren­zung kaufmän­nis­ch­er und gewerblich­er Tätigkeit­en sowie bei Wider­spruchs- und Klagev­er­fahren gegen Ver­an­la­gungs- und Beitragsbescheide.

Sie haben einen neuen Ver­an­la­gungs­bescheid erhal­ten oder rech­nen mit ein­er höheren Beitrags­be­las­tung? Kon­tak­tieren Sie uns. Anhand des Beschei­ds und ein­er Beschrei­bung Ihrer betrieblichen Tätigkeit­en prüfen wir, ob die Ein­stu­fung zutrifft und welche Hand­lungsmöglichkeit­en bestehen.

Den neuen Gefahrtarif find­en Sie: hier.