Ihre persönlichen Ansprechpartner


BG ETEM: Neuer Gefahrtarif ab 2027 – Veranlagung prüfen und unnötige Beiträge vermeiden
Elektrobetriebe, Fotografen, Wäschereien und Unternehmen der Papierverarbeitung sollten ihre neue Veranlagung genau prüfen. Zum 1. Januar 2027 tritt der neue Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) in Kraft. Er gilt bis Ende 2032 und wirkt sich erstmals auf die Beitragsabrechnung im Jahr 2028 aus. Eine unzutreffende Einstufung kann Ihr Unternehmen über mehrere Jahre finanziell belasten.
Welche Branchen sind betroffen?
Die BG ETEM führt elektrotechnische Groß- und Kleininstallation im Gewerbezweig „Elektrotechnische Installation“ zusammen (Gefahrtarifstelle 1305). Die neue Gefahrklasse beträgt 9,07.
Für Fotografiebetriebe entsteht eine eigene Tarifstelle (1406) mit der Gefahrklasse 3,40. In der Papierbe- und ‑verarbeitung steigt die Gefahrklasse dagegen von 4,70 auf 5,80. Der textile Service wird der Tarifstelle Wäscherei (1203) zugeordnet; seine Gefahrklasse steigt von 4,10 auf 6,28. Die tatsächliche Beitragsentwicklung hängt zusätzlich von weiteren Berechnungsfaktoren ab.
Büro oder gewerblicher Bereich? Die Abgrenzung wird besonders wichtig
Der neue Gefahrtarif der BG ETEM ab 2027 definiert „Büro“ als rein verwaltende Tätigkeit. Aufenthalte in gewerblichen Bereichen, der Umgang mit Produkten und Waren sowie Außendienst zählen nach den veröffentlichten Hinweisen der BG ETEM nicht dazu. Mischtätigkeiten werden dem gewerblichen Bereich zugeordnet. Gleichzeitig sinkt die Gefahrklasse für Büro auf 0,95.
Für Unternehmen lohnt deshalb ein genauer Blick auf die tatsächlichen Aufgaben ihrer Beschäftigten. Die Bezeichnung „kaufmännischer Mitarbeiter“ allein beantwortet die Veranlagungsfrage nicht. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten ausgeübt werden und wie diese nach den konkreten Tarifbestimmungen einzuordnen sind.
AMETHYST-Check zur Prüfung Ihrer Beiträge
Jetzt für eine 10-minütige Ersteinschätzung anrufen oder mailen
unverbindlich & kostenfrei
Den Veranlagungsbescheid bereits jetzt prüfen
Nach Angaben der BG ETEM sollen die neuen Veranlagungsbescheide im Oktober 2026 versandt werden. Unternehmen sollten daher schon beim Eingang des Bescheids prüfen, ob ihre betrieblichen Verhältnisse richtig erfasst wurden.
Dabei stellen sich insbesondere folgende Fragen:
- Passt die zugewiesene Tarifstelle zu den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten?
- Sind unterschiedliche Unternehmensbereiche zutreffend berücksichtigt?
- Welche Beschäftigten erfüllen die Voraussetzungen der Bürotarifstelle?
- Sind die zugrunde gelegten Angaben vollständig und aktuell?
- Bestehen rechtliche Ansatzpunkte gegen die Veranlagung?
Warten Sie mit der Prüfung nicht bis zur ersten Beitragsrechnung! Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung des Veranlagungsbescheids und lassen Sie mögliche Einwände rechtzeitig prüfen.
Wir prüfen Ihre Veranlagung zur BG ETEM
Wir unterstützen Unternehmen bei der Prüfung ihrer Gefahrtarifstelle, der Abgrenzung kaufmännischer und gewerblicher Tätigkeiten sowie bei Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Veranlagungs- und Beitragsbescheide.
Sie haben einen neuen Veranlagungsbescheid erhalten oder rechnen mit einer höheren Beitragsbelastung? Kontaktieren Sie uns. Anhand des Bescheids und einer Beschreibung Ihrer betrieblichen Tätigkeiten prüfen wir, ob die Einstufung zutrifft und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Den neuen Gefahrtarif finden Sie: hier.

