Neuer Gefahrtarif der BG Verkehr für Post, Postbank und Telekom
Ab 1. Januar 2018 gilt der 5. Gefahrtarif der BG Verkehr. Betroffen ist allerdings nur die Sparte Post, Postbank und Telekom. Grund für die neu angepassten Gefahrklassen ist, dass sich die Belastungsziffern für die Gewerbezweige in den Jahren 2011–2016 geändert haben. Berücksichtigt wurden dabei die Entschädigungsleistungen – also aller Leistungen für die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die im Beobachtungszeitraum erstmals gemeldet wurden – sowie die Arbeitsentgelte.