Neuer Gefahrtarif der BGHW
Am 01. Januar 2018 tritt der 2. Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik in Kraft. Die neuen Tarifstellen wurden auf Basis der Versicherungsfälle der Jahre 2013 bis 2016 berechnet.
Wesentliche Änderungen
Weil sich die Belastungsverhältnisse geändert haben, ist etwa der Handel mit Eisen- und Metall-Kurzwaren, KfZ-Teilen und Automaten von Tarifstelle 4 in die Tarifstelle 2 gewandert. Auch der Sanitärhandel und der Handel mit Bürobedarf finden sich jetzt in der 2. Tarifstelle. Dahingegen ist der Handel mit Paletten in die 6. Tarifstelle verschoben worden.
Der 2. Gefahrtarif enthält aber nicht nur die neu berechneten Gefahrklassen, sondern auch redaktionelle und strukturelle Anpassungen. Die Gesamtheit der Änderungen hat die BGHW in einer Informationsliste zusammengestellt.