Neuer Gefahrtarif der BGHM – teure Konsequenzen für Unternehmen
Zum 01.01.2019 tritt ein neuer Gefahrtarif für die BGHM in Kraft. Dieser enthält einige spezifische Änderungen, die für Unternehmen teure Konsequenzen haben können. Zwar sind einige Tarifstellen auch mit niedrigeren Gefahrklassen verknüpft worden, die Tücken des neuen Gefahrtarifs für Unternehmen zeigen sich jedoch bei genauerem Hinsehen.
Aktuell erhalten Unternehmen, die der BGHM zugewiesen sind, neue Beitragsbescheide, die es in sich haben können. Ein mitunter teures Weihnachtsgeschenk.
Problematisch ist hier vor allem, dass der Gefahrtarif eine Neuzuordnung vieler Unternehmenszweige zu anderen Tarifstellen vorsieht. Dies kann in der Praxis dazu führen, dass sich die Gefahrklassen gegebenenfalls sogar verdoppeln und damit auch die Beiträge deutlich erhöht werden.
So ist zum Beispiel die Tarifstelle 01 sehr stark erweitert worden und ihr sind viele neue Unternehmenszweige zugeordnet worden. Ferner ist die Gefahrklasse der Tarifstelle 01 von 3,54 auf 6,41 erhöht worden. Dies kann natürlich zu deutlich steigenden Beiträgen führen.
Sollten Sie aus den oben genannten Gründen Unterstützung bei der Bewertung Ihres neuen Beitragsbescheides benötigen oder eine Überprüfung der Zuordnung ihres Unternehmens zu einer neuen Tarifstelle wünschen, wenden Sie sich gern an uns.
Die AMETHYST Rechtsanwälte beraten Sie zuverlässig und haben dabei Ihre Interessen stets im Blick.