Neuer Gefahrtarif der BGHM – teure Konsequenzen für Unternehmen

Zum 01.01.2019 tritt ein neuer Gefahrtarif für die BGHM in Kraft. Dieser enthält einige spez­i­fis­che Änderun­gen, die für Unternehmen teure Kon­se­quen­zen haben kön­nen. Zwar sind einige Tar­if­stellen auch mit niedrigeren Gefahrk­lassen verknüpft wor­den, die Tück­en des neuen Gefahrtar­ifs für Unternehmen zeigen sich jedoch bei genauerem Hinsehen.

Aktuell erhal­ten Unternehmen, die der BGHM zugewiesen sind, neue Beitrags­beschei­de, die es in sich haben kön­nen. Ein mitunter teures Weihnachtsgeschenk.

Prob­lema­tisch ist hier vor allem, dass der Gefahrtarif eine Neuzuord­nung viel­er Unternehmen­szweige zu anderen Tar­if­stellen vor­sieht. Dies kann in der Prax­is dazu führen, dass sich die Gefahrk­lassen gegebe­nen­falls sog­ar ver­dop­peln und damit auch die Beiträge deut­lich erhöht werden.

So ist zum Beispiel die Tar­if­stelle 01 sehr stark erweit­ert wor­den und ihr sind viele neue Unternehmen­szweige zuge­ord­net wor­den. Fern­er ist die Gefahrk­lasse der Tar­if­stelle 01 von 3,54 auf 6,41 erhöht wor­den. Dies kann natür­lich zu deut­lich steigen­den Beiträ­gen führen.

Soll­ten Sie aus den oben genan­nten Grün­den Unter­stützung bei der Bew­er­tung Ihres neuen Beitrags­beschei­des benöti­gen oder eine Über­prü­fung der Zuord­nung ihres Unternehmens zu ein­er neuen Tar­if­stelle wün­schen, wen­den Sie sich gern an uns.

Die AMETHYST Recht­san­wälte berat­en Sie zuver­läs­sig und haben dabei Ihre Inter­essen stets im Blick.