Beitragsausgleichsverfahren der BGHW: Auf einen Blick
§ 30 der Satzung der BGHW und die entsprechende Anlage dazu legen fest, dass die Beitragspflichtigen für die einzelnen Unternehmen jeweils Zuschläge oder Nachlässe erhalten. Ausschlaggebend hierfür ist insbesondere die Unfallbelastung des jeweiligen Unternehmens. Je nachdem wie hoch oder niedrig die Punkteverteilung ausfällt, fallen entweder Nachlässe oder Zuschläge zu dem (nach Gefahrtarif berechneten) Beitrag an.
Unfallbelastung/Punkteverteilung
Die Punkteverteilung ergibt sich wie folgt:
Punktezahl | |
1 |
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10 |
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50 |
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Nicht zu berücksichtigen sind dabei Wegeunfälle, Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle durch höhere Gewalt oder alleiniges Verschulden nicht zum Unternehmen gehörender Personen.
Grundlegende Begrifflichkeiten zum Beitragsausgleichsverfahren
Um die Grundlagen der Berechnung für Zuschläge und Nachlässe besser nachvollziehen zu können, sind folgende Begrifflichkeiten unumgänglich:
Beobachtungszeitraum
Der Beobachtungszeitraum bezeichnet den Zeitraum, der für das Beitragsausgleichsverfahren und damit für die Berechnung von Zuschlägen oder Nachlässen relevant ist.
Danach wird das Beitragsausgleichsverfahren jedes Jahr nachträglich für das abgelaufene Geschäftsjahr (bzw. Umlagejahr) durchgeführt. Dabei müssen alle bekannt gewordenen Arbeitsunfälle berücksichtigt werden, die im Umlagejahr und dem vorausgegangenen Geschäftsjahr passiert sind. Dazu zählen auch Unfälle, die im benannten Zeitraum erstmals zu einer Verletzten‑, Renten- oder Sterbegeldzahlung geführt haben.
Einzelbelastung
Die Einzelbelastung eines Unternehmens ergibt sich wie folgt:
Die Summe der Belastungspunkte des Unternehmens im Beobachtungszeitraum wird mit dem Schwellenwert c=1 addiert. Diese Summe wird anschließend durch den nach dem Gefahrtarif berechneten Beitrag des Unternehmens im Beobachtungszeitraum auf 1000,- € dividiert:
Belastungspunkte des Unternehmens im Beobachtungszeitraum + 1
Einzelbelastung= ________________________________________________________
nach Gefahrtarif berechneter Beitrag des Unternehmens im Umlagejahr/1000
Durchschnittsbelastung
Für die Berechnung der Durchschnittsbelastung werden die Punkte aller Unternehmen addiert und als Gesamtbelastungspunkte auf je 1000,- € des nach dem Gefahrtarif berechneten Beitrags der Unternehmen für den Beobachtungszeitraum bezogen:
Gesamtbelastungspunkte aller Unternehmen im Beobachtungszeitraum
Durchschnittsbel.= ________________________________________________________
nach dem Gefahrtarif berechneter Beitrag aller Unternehmen im Umlagejahr/1000
Zuschläge und Nachlässe
Zuschlagserteilung
Zuschläge fallen letztlich für solche Unternehmen an, deren Unfallbelastung die Durchschnittsbelastung aller Unternehmen um mehr als 25 % übersteigt und die außerdem mehr als nur 1 Unfallpunkt im Beobachtungszeitraum zu verzeichnen haben. Die Höhe des Zuschlags zum Beitrag liegt bei 10 % des zu zahlenden Beitrages für das Umlagejahr.
Nachlassbewilligung
Nachlassberechtigt sind hingegen Unternehmen, die entweder
- an den letzten 5 Umlagen teilgenommen und für den Zeitraum der letzten 5 Jahre keine Unfallpunkte aufweisen oder
- deren Unfallbelastung die Durchschnittbelastung aller Unternehmen um mehr als 25% unterschreitet und bei denen Unfallfreiheit im Beobachtungszeitraum mit einer Wahrscheinlichkeit von deutlich weniger als 50 % zu erwarten ist.
Der Nachlass zum Beitrag beträgt 10 % des für das Umlagejahr zu zahlenden Beitrages. Zu beachten ist jedoch, dass der Mindestbeitrag den Jahresbeitrag nie durch den Nachlass unterschreiten kann.
Den vollständigen § 30 der Satzung der BGHW zum Beitragsausgleichsverfahren, finden Sie hier.