Neuer Gefahrtarif der BG Verkehr für Post, Postbank und Telekom

Ab 1. Jan­u­ar 2018 gilt der 5. Gefahrtarif der BG Verkehr. Betrof­fen ist allerd­ings nur die Sparte Post, Post­bank und Telekom. Grund für die neu angepassten Gefahrk­lassen ist, dass sich die Belas­tungsz­if­fern für die Gewer­bezweige in den Jahren 2011–2016 geän­dert haben. Berück­sichtigt wur­den dabei die Entschädi­gungsleis­tun­gen – also aller Leis­tun­gen für die Arbeit­sun­fälle und Beruf­skrankheit­en, die im Beobach­tungszeitraum erst­mals gemeldet wur­den – sowie die Arbeitsentgelte.