Neuer Gefahrtarif der BG Bau

Zum 01. Jan­u­ar 2018 tritt der neue Gefahrtarif der Beruf­sgenossen­schaft Bauwirtschaft in Kraft. Es ist der 3. Gefahrtarif der Beruf­sgenossen­schaft. Grund­lage der neu berech­neten Tar­if­stellen bildet der Beobach­tungszeitraum der Jahre 2012 bis 2015. Aus diesem Zeitraum wur­den die gemelde­ten Arbeit­sent­gelte und Ver­sicherungssum­men der frei­willig Ver­sicherten ent­nom­men sowie die gezahlten Entschädi­gun­gen für Versicherungsfälle.

Wesentliche Änderungen

Der aktu­al­isierte Gefahrtarif dient typ­is­ch­er Weise dazu, die Gefahrk­lassen neu zu berech­nen. Darüber hin­aus ist der Gewer­bezweig „Zim­mer­ar­beit­en“ aus der Tar­if­stelle „Bauw­erks­bau“ aus­gegliedert wor­den. Er hat eine eigene Tar­if­stelle bekom­men. Grund hier­für ist, dass die Unfall­be­las­tung eine gemein­same Ein­teilung der Zim­mer­ar­beit­en und ander­er Gewer­bezweige der Tar­if­stelle Bauw­erks­bau nicht mehr zulässt. Einige Gewer­bezweige wur­den auch umbe­nan­nt. So heißt der Gewer­bezweig der „Bau­di­en­stleis­tun­gen“ ab jet­zt „Bau- und Gebäude­di­en­stleis­tun­gen“ und die „frei­willige Ver­sicherung“ nun „Unternehmer- und frei­willige Versicherung“.

Auswirkungen der Änderungen für dieses Jahr

Der 3. Gefahrtarif tritt zwar schon zum 01. Jan­u­ar diesen Jahres in Kraft, die neuen Gefahrk­lassen wer­den aber erst­mals im April 2018 zur Berech­nung der Vorschüsse herange­zo­gen. Die erste tat­säch­liche Beitragser­he­bung nach dem neuen Gefahrtarif erfol­gt mit dem Beitrags­bescheid 2018 im April 2019. Die Beiträge für 2017 wer­den im April 2018 also noch mit den Gefahrk­lassen des 2. Gefahrtar­ifes berechnet.