Neuer Gefahrtarif der BG Bau
Zum 01. Januar 2018 tritt der neue Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft in Kraft. Es ist der 3. Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft. Grundlage der neu berechneten Tarifstellen bildet der Beobachtungszeitraum der Jahre 2012 bis 2015. Aus diesem Zeitraum wurden die gemeldeten Arbeitsentgelte und Versicherungssummen der freiwillig Versicherten entnommen sowie die gezahlten Entschädigungen für Versicherungsfälle.
Wesentliche Änderungen
Der aktualisierte Gefahrtarif dient typischer Weise dazu, die Gefahrklassen neu zu berechnen. Darüber hinaus ist der Gewerbezweig „Zimmerarbeiten“ aus der Tarifstelle „Bauwerksbau“ ausgegliedert worden. Er hat eine eigene Tarifstelle bekommen. Grund hierfür ist, dass die Unfallbelastung eine gemeinsame Einteilung der Zimmerarbeiten und anderer Gewerbezweige der Tarifstelle Bauwerksbau nicht mehr zulässt. Einige Gewerbezweige wurden auch umbenannt. So heißt der Gewerbezweig der „Baudienstleistungen“ ab jetzt „Bau- und Gebäudedienstleistungen“ und die „freiwillige Versicherung“ nun „Unternehmer- und freiwillige Versicherung“.
Auswirkungen der Änderungen für dieses Jahr
Der 3. Gefahrtarif tritt zwar schon zum 01. Januar diesen Jahres in Kraft, die neuen Gefahrklassen werden aber erstmals im April 2018 zur Berechnung der Vorschüsse herangezogen. Die erste tatsächliche Beitragserhebung nach dem neuen Gefahrtarif erfolgt mit dem Beitragsbescheid 2018 im April 2019. Die Beiträge für 2017 werden im April 2018 also noch mit den Gefahrklassen des 2. Gefahrtarifes berechnet.