Beitragsberechnung 2018 – Neues Jahr, neue Gefahrtarife
Die Gefahrtarife dienen dazu, die Beiträge zur Berufsgenossenschaft entsprechend dem Unfallrisiko für jeden Unternehmenszweig abzustufen. Je weniger Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten in einem Unternehmenszweig anfallen, desto günstiger wird der Beitrag.
Arbeitssicherheit und Berufsrisiken unterliegen jedoch – wie die Arbeitswelt im Allgemeinen – einem stetigen Wandel. Daher müssen die Berufsgenossenschaften ihre Gefahrtarife spätestens alle 6 Jahre überprüfen, anpassen und neu beschließen. So sieht es § 157 SGB VII vor.
Doch nicht alle Berufsgenossenschaften setzen ihre Änderungen zum selben Zeitpunkt durch. Zu jedem Jahresanfang können sich also einige aber nicht zwangsläufig alle Gefahrtarife ändern.
Betroffene Berufsgenossenschaften Gefahrtarife 2018
Folgende Berufsgenossenschaften haben ihre Gefahrtarife zum 01.01.2018 aktualisiert:
- Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft (BGBau): 3. Gefahrtarif
- Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW): 2. Gefahrtarif
- Teile der Berufsgenossenschaft Verkehr (BGVerkehr): 5. Gefahrtarif der Sparte Post, Postbank und Telekom
Mehr zu den Einzelheiten zu den neuen Gefahrtarife, finden Sie in unseren Beiträgen
- Neuer Gefahrtarif der BGBau
- Neuer Gefahrtarif der BGHW
- Neuer Gefahrtarif der BGVerkehr für Post, Postbank und Telekom