Gültig ab 2021: Der neue Gefahrtarif der BG ETEM

Es ist mal wieder soweit: Die Beruf­sgenossen­schaft Energie, Tex­til, Elek­tro- und Medi­enerzeug­nisse hat einen neuen Gefahrtarif entwick­elt, der ab dem 01. Jan­u­ar 2021 gel­ten wird. Er enthält etwa neue Bes­tim­mungen zu den Bere­ichen Tex­til und Mode, Her­stel­lung von Tex­til­pro­duk­ten, Reini­gung und Wäscherei, Druck und Papierver­ar­beitung und bet­rifft auch die Zustellbetriebe.

Aktualisierung des Gefahrtarifs

Der Gefahrtarif der BG ETEM von 2015 hat aus­ge­di­ent, ab 2021 gilt der neue. Spätestens alle 6 Jahre muss der Gefahrtarif über­prüft und von der Beruf­sgenossen­schaft aktu­al­isiert wer­den. Nur durch die Berück­sich­ti­gung der Gefahrk­lassen kön­nen tat­säch­liche Unfall­risiken und ‑kosten erfasst werden.

Die regelmäßige Über­prü­fung und Aktu­al­isierung der Gefahrtar­ife führt dazu, dass sich Gefahrk­lassen für Betrieb­szweige, in denen die Unfal­lkosten im Über­prü­fungszeitraum gestiegen sind, erhöhen oder aber – bei gerin­geren Unfal­lkosten – min­imieren können.

Erhöhung bei Wäsche-/ Schuhherstellung sowie Reinigung und Wäscherei

Im Betrieb­szweig Her­stel­lung von Wäsche, Schuhen, tex­tilem Ser­vice (Gefahrtar­if­stelle 1201) steigt die Gefahrk­lasse von 3,5 auf 4,1 an. Grund dafür sind die hohen Kosten für medi­zinis­che Behand­lun­gen und finanzielle Unfal­l­entschädi­gung. Diese sind um fast 25% angestiegen. Im Ver­hält­nis dazu wuch­sen die Lohn­sum­men um nur knapp 9%.

Ähn­lich ist es bei der Gefahrtar­if­stelle Reini­gung und Wäscherei (1203). Hier sind Lohn­sum­men um knapp 10%, die Kosten für Reha­bil­i­ta­tion und Entschädi­gung um 21% gewach­sen. Deshalb ist die Gefahrk­lasse von 5,6 auf 6,0 angestiegen.

Senkung der Gefahrklasse im Bereich Herstellung von Textilprodukten

Während hier die Lohn­sum­men um 6,5% gestiegen sind, haben sich die Kosten der Gefahrtar­if­stelle 1202 für die Reha­bil­i­ta­tion und Entschädi­gung von Unfällen und Beruf­skrankheit­en um 5,3% min­imiert, sodass die Gefahrk­lasse von 5,4 auf 5,2 abge­sunken ist.

Druck und Papierverarbeitung: Eigene Veranlagung für Zustellbetriebe

Für die Zustel­lung von Druck­erzeug­nis­sen wurde eine eigene Ver­an­la­gung beschlossen, da hier eine beson­ders hohe Unfall­be­las­tung fest­gestellt wurde. Bish­er waren die Zustell­be­triebe mit in der Tar­if­stelle “Druck” enthal­ten. Damit die Beiträge nicht direkt ins Uner­messliche ansteigen, erfol­gt der Anstieg über drei Jahre hin­weg gestaffelt. Außer­dem ist der Beitrag dadurch gedeck­elt, dass das Beitragsniveau der BGHW nicht über­schrit­ten wer­den darf, da die BG ETEM für den Zweig “Zustel­lung von Druck­erzeug­nis­sen” fach­lich nicht der zuständi­ge Ver­sicherungsträger ist. Statt bei 19 liegt die Gefahrk­lasse für das Jahr 2023 deshalb bei 11,9, im Jahr 2022 bei 9,5 und 2021 bei 7,2.

Ger­ade die Branche Druck und Papierver­ar­beitung hat ins­ge­samt einen erhe­blichen Wan­del erlebt. Während die Reha­bil­i­ta­tions- und Entschädi­gungskosten in diesem Bere­ich in den Jahren 2008 bis 2011 bei 104,9 Mio. EUR lagen, waren es im Zeitraum 2015 bis 2018 ins­ge­samt bere­its 118,2 Mio. EUR – rund 11% mehr.

Die höhere Ein­stu­fung der Gefahrk­lassen ergibt sich durch das zeit­gle­iche Absinken der Lohn­summe für diesen Bere­ich von 37 Mrd. EUR auf 36,5 Mrd. EUR.

Um diese deut­liche Anhebung bei den Zustell­be­trieben abzudämpfen erfol­gt auch die Absenkung der Gefahrk­lasse für die Her­stel­lung von Druck­erzeug­nis­sen stufen­weise: Im kom­menden Jahr, 2021, wird sie bei 5,0 liegen, im Fol­ge­jahr bei 4,5 und erst im Jahr 2023 bei 4,0. Darüber hin­aus ist der Sol­i­da­raus­gle­ich zwis­chen den Gewer­bezweigen der BG ETEM im Gefahrtarif zu berück­sichti­gen, sodass der Beitrag im Bere­ich Druck und Papierver­ar­beitung um rund 14% von dem eigentlich zu zahlen­den Betrag sinkt. Da entsprechend ver­ar­bei­t­ende Unternehmen diese Ent­las­tung bere­its in vor­ange­gan­gen Gefahrtar­if­pe­ri­o­den erhal­ten haben, ist die Erle­ichterung heute nicht mehr so deut­lich erkennbar.

AMETHYST — Tipp:

Zwar wird sich der neue Gefahrtarif erst auf die Beitrags­beschei­de von 2022 auswirken, doch lohnt es sich trotz­dem, die Neuerun­gen schon ein­mal im Blick zu haben und entsprechend mit niedrigeren oder erhöht­en Beitragszahlun­gen zu kalkulieren.

Neben ein­er möglichen Erhöhung der Gefahrk­lasse kann sich auch die falsche Einord­nung in die Gefahrk­lasse finanziell neg­a­tiv auf den betrof­fe­nen Betrieb auswirken. Um auf der sicheren Seite zu sein, lohnt es sich, die Ein­stu­fung in die Gefahrk­lasse, rechtlich über­prüfen zu lassen.

Unsere Recht­san­wälte sehen sich gerne Ihren Ver­an­la­gungs­bescheid an und prüfen, inwieweit ein Wech­sel der Gefahrk­lasse bei Ihnen in Frage kommt.