Der neue Gefahrtarif der BGN 2019 – Auf einen Blick

Zukün­ftig wer­den die Tar­if­stellen der Gefahrtar­ife der BGN anhand der Höhe der Belas­tun­gen, und nicht mehr bezugnehmend auf das End­pro­dukt oder die tech­nol­o­gis­che Ver­wandtschaft gebildet.

Außer­dem gibt es einige Zusam­men­führun­gen. Dies bet­rifft etwa die bish­er getren­nten Bere­iche der Nahrungsmit­tel und der Fleis­chwirtschaft. Auch sollen Gewer­bezweige nach dem Tech­nolo­gieprinzip zu Gewer­be­grup­pen zusam­menge­führt werden.

Der Gefahrtarif soll auch soll gerechter wer­den, was bei weit­em nicht immer der Fall ist. So wer­den in ein­er Tar­if­stelle Gewer­be­grup­pen zusam­menge­fasst, die max­i­mal zehn Prozent von der errech­neten Gefahrk­lasse für die Tar­if­stelle abwe­ichen. Diejeni­gen, die eine geringe Belas­tung haben, müssen nun nicht mehr solche mit ein­er hohen Belas­tung mitfinanzieren.

Das hat divergierende Auswirkun­gen. Für einige Branchen steigt der Beitrag dadurch, andere jedoch prof­i­tieren von der Neuaus­rich­tung des Gefahrtar­ifs. Am 01. Jan­u­ar 2019 wird der Gefahrtarif dann in Kraft treten.