Der neue Gefahrtarif der BGN 2019 – Auf einen Blick
Zukünftig werden die Tarifstellen der Gefahrtarife der BGN anhand der Höhe der Belastungen, und nicht mehr bezugnehmend auf das Endprodukt oder die technologische Verwandtschaft gebildet.
Außerdem gibt es einige Zusammenführungen. Dies betrifft etwa die bisher getrennten Bereiche der Nahrungsmittel und der Fleischwirtschaft. Auch sollen Gewerbezweige nach dem Technologieprinzip zu Gewerbegruppen zusammengeführt werden.
Der Gefahrtarif soll auch soll gerechter werden, was bei weitem nicht immer der Fall ist. So werden in einer Tarifstelle Gewerbegruppen zusammengefasst, die maximal zehn Prozent von der errechneten Gefahrklasse für die Tarifstelle abweichen. Diejenigen, die eine geringe Belastung haben, müssen nun nicht mehr solche mit einer hohen Belastung mitfinanzieren.
Das hat divergierende Auswirkungen. Für einige Branchen steigt der Beitrag dadurch, andere jedoch profitieren von der Neuausrichtung des Gefahrtarifs. Am 01. Januar 2019 wird der Gefahrtarif dann in Kraft treten.