Der neue BGW-Gefahrtarif 2019 – Welche Gefahrtarifstellen werden zusammengeführt?
Mit dem neuen Gefahrtarif der BGW für 2019 werden fast alle Gefahrklassen der Gefahrtarifstellen erheblich angepasst. So finden sich etwa Tageseinrichtigungen für Kinder, Heime, Wohneinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind finden sich in gesteigerten Gefahrklassen wieder. Im Bereich der ärztlichen Praxen, des Friseurhandwerks, der Verwaltung sowie der beruflichen Bildung sind v.a. Abstiege zu verzeichnen.
Die bisherigen Gefahrtarifstellen 6, 7 und 8 wurden jetzt in zwei Gefahrtarifstellen (6 und 7) zusammengefasst. Damit sind etwa Physiotherapie-Praxen, Kosmetikbetriebe, Solarien und Tätowierstudios und Unternehmen aus dem Bereich Massage und medizinische Bäder neu in der Tarifstelle 7 zusammengefasst.
Dadurch erhöht sich die Gefahrklasse der Bereiche Physiotherapie, Kosmetik, Solarien und Tätowierstudios von 3,74 auf 4,38. Von 6,5 auf 4,38 verringert sich hingegen die Gefahrklasse für Massageunternehmen deutlich. Auch die in der Gefahrtarifstelle 6 verbliebenen Einrichtungen (z.B. Hebammen und Entbindungspfleger, Logopädiepraxen oder Frühförderzentren) kommen mit 2,41 auf eine niedrigere Gefahrklasse (zuvor 3,74).