Der neue BGW-Gefahrtarif 2019 – Welche Gefahrtarifstellen werden zusammengeführt?

Mit dem neuen Gefahrtarif der BGW für 2019 wer­den fast alle Gefahrk­lassen der Gefahrtar­if­stellen erhe­blich angepasst. So find­en sich etwa Tage­sein­rich­ti­gun­gen für Kinder, Heime, Wohnein­rich­tun­gen und Werk­stät­ten für Men­schen mit Behin­derun­gen sind find­en sich in gesteigerten Gefahrk­lassen wieder. Im Bere­ich der ärztlichen Prax­en, des Friseurhandw­erks, der Ver­wal­tung sowie der beru­flichen Bil­dung sind v.a. Abstiege zu verzeichnen.

Die bish­eri­gen Gefahrtar­if­stellen 6, 7 und 8 wur­den jet­zt in zwei Gefahrtar­if­stellen (6 und 7) zusam­menge­fasst. Damit sind etwa Phys­io­ther­a­pie-Prax­en, Kos­metik­be­triebe, Solar­ien und Tätowier­stu­dios und Unternehmen aus dem Bere­ich Mas­sage und medi­zinis­che Bäder neu in der Tar­if­stelle 7 zusammengefasst.

Dadurch erhöht sich die Gefahrk­lasse der Bere­iche Phys­io­ther­a­pie, Kos­metik, Solar­ien und Tätowier­stu­dios von 3,74 auf 4,38. Von 6,5 auf 4,38 ver­ringert sich hinge­gen die Gefahrk­lasse für Mas­sage­un­ternehmen deut­lich. Auch die in der Gefahrtar­if­stelle 6 verbliebe­nen Ein­rich­tun­gen (z.B. Hebam­men und Ent­bindungspfleger, Logopädieprax­en oder Frühförderzentren) kom­men mit 2,41 auf eine niedrigere Gefahrk­lasse (zuvor 3,74).