BG RCI – Der Gefahrtarif 2019 – Was ändert sich?

Ab kom­men­dem Jahr wer­den die Gefahrk­lassen zur Beitrags­berech­nung nach dem neuen Gefahrtarif der BG RCI berech­net. So ist etwa Anzahl der Tar­if­stellen von 55 auf 35 reduziert wor­den, um den Gefahrtarif über­sichtlich­er zu gestal­ten. Dies hat­te das Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Reform der Gefahrtar­ife gefordert. Auch die Beze­ich­nun­gen einzel­ner Gewer­bezweige sind zur Klarstel­lung über­ar­beit­et (Tar­if­stellen 26 und 33).

Außer­dem ist der Gel­tungs­bere­ich des Gefahrtar­ifs um die Branche Berg­bau erweit­ert. Er enthält nun alle sechs Branchen mit angeglich­enen Berech­nungspa­ra­me­tern. Im Zuge der wirtschaftlichen Fusion der BG RCI sollen so die Branchenum­la­gen teil­weise zusam­menge­führt werden.

Die Ver­an­la­gung kaufmän­nis­ch­er und ver­wal­tender Teil fällt weg. Dies bet­rifft die Branchen Berg­bau, Baustoffe — Steine — Erden sowie Papier­her­stel­lung und Aus­rüs­tung. Die Lohn­sum­men der Beschäftigten in diesem Bere­ich sind nun als Hil­f­stätigkeit in dem Unternehmen­steil nachzuweisen, dem die Tätigkeit haupt­säch­lich dient (Teil II Nr. 4).

Ungün­stige Belas­tungsver­schiebun­gen, die wesentlich durch das Unfallgeschehen bed­ingt sind, treten stark aus­geprägt nur bei weni­gen Tar­if­stellen auf. So hat die Tar­if­stelle des Gewer­bezweiges „Holzzell­stoff­fab­riken, Holzschleifer­eien“ (GTSt 35) einen rech­ner­ischen Belas­tungsanstieg von mehr als 100 Prozent zu verze­ich­nen. Allerd­ings ist hier ein Stu­fungsver­fahren vorge­se­hen, sodass die Mehrbe­las­tun­gen zumin­d­est zeitlich gestreckt werden.