BG RCI – Der Gefahrtarif 2019 – Was ändert sich?
Ab kommendem Jahr werden die Gefahrklassen zur Beitragsberechnung nach dem neuen Gefahrtarif der BG RCI berechnet. So ist etwa Anzahl der Tarifstellen von 55 auf 35 reduziert worden, um den Gefahrtarif übersichtlicher zu gestalten. Dies hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Reform der Gefahrtarife gefordert. Auch die Bezeichnungen einzelner Gewerbezweige sind zur Klarstellung überarbeitet (Tarifstellen 26 und 33).
Außerdem ist der Geltungsbereich des Gefahrtarifs um die Branche Bergbau erweitert. Er enthält nun alle sechs Branchen mit angeglichenen Berechnungsparametern. Im Zuge der wirtschaftlichen Fusion der BG RCI sollen so die Branchenumlagen teilweise zusammengeführt werden.
Die Veranlagung kaufmännischer und verwaltender Teil fällt weg. Dies betrifft die Branchen Bergbau, Baustoffe — Steine — Erden sowie Papierherstellung und Ausrüstung. Die Lohnsummen der Beschäftigten in diesem Bereich sind nun als Hilfstätigkeit in dem Unternehmensteil nachzuweisen, dem die Tätigkeit hauptsächlich dient (Teil II Nr. 4).
Ungünstige Belastungsverschiebungen, die wesentlich durch das Unfallgeschehen bedingt sind, treten stark ausgeprägt nur bei wenigen Tarifstellen auf. So hat die Tarifstelle des Gewerbezweiges „Holzzellstofffabriken, Holzschleifereien“ (GTSt 35) einen rechnerischen Belastungsanstieg von mehr als 100 Prozent zu verzeichnen. Allerdings ist hier ein Stufungsverfahren vorgesehen, sodass die Mehrbelastungen zumindest zeitlich gestreckt werden.