Beitragsausgleichsverfahren: Zuschläge/ Nachlässe
Das Beitragsausgleichsverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Komponente der Beitragsberechnung. Aus § 162 SGB VII geht hervor, dass jede gewerbliche Berufsgenossenschaft in diesem Sinne Nachlässe zu bewilligen (oder Zuschläge aufzuerlegen) hat. Die meisten Satzungen der Berufsgenossenschaften sehen deshalb auch besondere Beitragszuschlagsverfahren vor, die wir nachfolgend darstellen.