Rechtsanwältin Anika Nadler
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwältin Anika Nadler, Jahrgang 1984, bilden das Sozialversicherungs- und das Arbeitsrecht. Im Bereich des Sozialversicherungsrechts liegen ihre Schwerpunkte in Beitragspflichten zu Berufsgenossenschaften (SGB VII), dem Einsatz von Freelancern und Rechtsfragen in Krankenhäusern (SGB IV, V und IX). Ferner berät Frau Nadler global tätige Unternehmen im Zusammenhang mit internationalen Personaltransfers und bei geplanten Ansiedlungen in Deutschland. Im Verhältnis zu Berufsgenossenschaften berät und vertritt sie zum Wechsel der Berufsgenossenschaft oder der Gefahrtarifstelle, bei einer Veranlagung als “fremdartiges Nebenunternehmen” nach den Tarifen anderer Berufsgenossenschaften und in allgemeinen Beitragsstreitigkeiten.
Zudem liegt ihr Fokus auf der Arbeitnehmerüberlassung, bei der Gestaltung von Dienst- und Werkverträgen und bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit Sozialkassen des Baugewerbes (SOKA-Bau). Zu allen Themen berät sie Unternehmen jeder Größenordnung — bundesweit.
Frau Nadler ist bundesweit als Referentin aktiv, auch zu Themen des Unfallversicherungsrechts. Sie berät ihre Mandanten auf Englisch, Französisch und Italienisch.
Veröffentlichungen:
- „Keine Altersdiskriminierung durch Befristungen“, Arbeit und Arbeitsrecht 2018, S. 436
- „Rechtsfragen des § 8 Abs. 2 S.3 Halbsatz 2 Arbeitnehmerentsendegesetz“, FA Arbeitsrecht, 2018, S. 110 ff.
- „Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“, NZS 2018, S. 336
Telefon: +49 (0)30 27 89 00 — 20
E‑Mail: nadler@hk2.eu