Rechtsanwältin Anika Nadler

Die Tätigkeitss­chw­er­punk­te von Recht­san­wältin Ani­ka Nadler, Jahrgang 1984, bilden das Sozialver­sicherungs- und das Arbeit­srecht. Im Bere­ich des Sozialver­sicherungsrechts liegen ihre Schw­er­punk­te in Beitragspflicht­en zu Beruf­sgenossen­schaften (SGB VII), dem Ein­satz von Free­lancern und Rechts­fra­gen in Kranken­häusern (SGB IV, V und IX). Fern­er berät Frau Nadler glob­al tätige Unternehmen im Zusam­men­hang mit inter­na­tionalen Per­son­al­trans­fers und bei geplanten Ansied­lun­gen in Deutsch­land. Im Ver­hält­nis zu Beruf­sgenossen­schaften berät und ver­tritt sie zum Wech­sel der Beruf­sgenossen­schaft oder der Gefahrtar­if­stelle, bei ein­er Ver­an­la­gung als “frem­dar­tiges Nebe­nun­ternehmen” nach den Tar­ifen ander­er Beruf­sgenossen­schaften und in all­ge­meinen Beitragsstreitigkeiten.

Zudem liegt ihr Fokus auf der Arbeit­nehmerüber­las­sung, bei der Gestal­tung von Dienst- und Werkverträ­gen und bei Rechts­fra­gen im Zusam­men­hang mit Sozialka­ssen des Baugewerbes (SOKA-Bau). Zu allen The­men berät sie Unternehmen jed­er Größenord­nung — bundesweit.

Ani­ka Nadler ist bun­desweit als Ref­er­entin aktiv, auch zu The­men des Unfal­lver­sicherungsrechts. Sie berät ihre Man­dan­ten auch auf Englisch und Französisch.

Sie ist Mitau­torin der Mono­gra­phie:

Außer­dem ist Ani­ka Nadler Autorin divers­er Veröf­fentlichun­gen, u.a.:

  • „Keine Alters­diskri­m­inierung durch Befris­tun­gen“, Arbeit und Arbeit­srecht 2018, S. 436
  • „Rechts­fra­gen des § 8 Abs. 2 S.3 Halb­satz 2 Arbeit­nehmer­entsendege­setz“, FA Arbeit­srecht, 2018, S. 110 ff.
  • „Einst­weiliger Rechtss­chutz gegen die Ver­sa­gung der Erlaub­nis zur Arbeit­nehmerüber­las­sung“, NZS 2018, S. 336

Tele­fon: +49 30 23 62 52 90

E‑Mail: nadler@amethyst-recht.de