Neuer Gefahrtarif der BG RCI bringt Beitragsexplosion für den Steinkohlebergbau

Die Beruf­sgenossen­schaft Rohstoffe und chemis­che Indus­trie (BG RCI) hat einen neuen Gefahrtarif beschlossen, der ab dem 01. Jan­u­ar 2025 gel­ten wird. Dieser zweite Gefahrtarif der BG RCI ist stark geprägt durch den Struk­tur­wan­del im Berg­bau, enthält aber auch eine Rei­he kleiner­er Änderun­gen und Präzisierungen.

Ausgliederung des Gewerbezweigs Zucker in eigene Tarifstelle

Während im Gefahrtarif 2019 noch die Anzahl der Gefahrtar­if­stellen stark reduziert wurde (von ehe­mals 55 auf 35) wird mit Beginn des Jahres 2025 die Zahl der Tar­if­stellen wieder auf 36 steigen. Die Papi­er- und die Zucker­branche fan­den sich 2019 noch unter die gemein­same Gefahrtar­if­stelle 35. Die Belas­tung inner­halb dieser bei­den Gewer­bezweige hat sich jedoch der BG RCI zufolge auseinan­der entwick­elt. Dieser Entwick­lung wird nun Rech­nung getra­gen, indem die Branchen eine jew­eils eigen­ständi­ge Gefahrtar­if­stelle erhal­ten. Das bedeutet für die Betriebe der Zuck­erindus­trie in der neuen Tar­if­stelle 36 einen deut­lichen Rück­gang der Gefahrk­lasse von zulet­zt 3,07 auf nun 1,33.

Des Weit­eren wurde der Wort­laut der Gefahrtar­if­stelle 21 über­ar­beit­et. In der Prax­is habe der Wort­laut der Tar­if­stelle den Ein­druck ein­er „Auf­fang­tar­if­stelle“ erweckt und zu ver­mehrten Fehlzuord­nun­gen geführt, so die BG RCI. Daher find­et sich dort nun eine Auflis­tung der erfassten chemisch-tech­nis­chen Erzeug­nisse. Auch die Beschrei­bung der Gefahrtar­if­stelle 07 wurde angepasst, um sie ver­ständlich­er zu machen. Außer­dem wurde Teil II Nr. 4 des Gefahrtar­ifs ergänzt, wonach sog. aus­gegliederte Hil­f­sun­ternehmen nun nach ihrem eigen­em Betrieb­s­ge­gen­stand ver­an­lagt werden.

Beitragsexplosion für den Steinkohlebergbau

Die größte Änderung im Gefahrtarif 2025 der BG RCI find­et sich aber in Gefahrtar­if­stelle 01 – „Untertägige Unternehmen­steile des Steinkohle­berg­baus“. Die Gefahrk­lasse ist hier in die Höhe geschossen: von bere­its beachtlichen 26,87 (2019) auf nun 80,62 ab 2025!

Zur Begrün­dung dieser enor­men Steigerung ver­weist die BG RCI auf das Ende des aktiv­en Steinkohle­berg­baus in Deutsch­land. Dieser Gewer­bezweig geht nun in den Nach­berg­bau und die Ver­wal­tung der Ewigkeit­slas­ten über. Zwar seien die für die Gefahrtar­if­stelle 01 anfal­l­en­den Leis­tun­gen gesunken. Aber die durch den Struk­tur­wan­del stark reduzierten Arbeit­sent­gelte wür­den zu diesem immensen Anstieg der Gefahren­klasse führen. Denn Leis­tun­gen der BG RCI im Steinkohle­berg­bau seien über­wiegend Renten­fälle auf­grund von Beruf­skrankheit­en mit ein­er lan­gen sog. Latenzzeit (weites zeitlich­es Auseinan­der­fall­en von gefährden­der Tätigkeit und erst­ma­liger Diag­nose der Beruf­skrankheit). Der Rück­gang des Leis­tungs­geschehens im Steinkohle­berg­bau schlage sich daher erst mit großer zeitlich­er Verzögerung im Gefahrtarif nieder. Die weit­er­hin anfal­l­en­den Leis­tun­gen müssen also von immer weniger Schul­tern getra­gen werden.

Die BG RCI führt weit­er aus, dass man zur Abmilderung dieser außergewöhn­lichen Belas­tung für den Gewer­bezweig zweier­lei Maß­nah­men ergrif­f­en habe. So sei ein­er­seits die Gefahrk­lasse der Gefahrtar­if­stelle 01 unter­halb des eigentlich errech­neten Werts gekappt wor­den. Ander­er­seits komme das in der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung gel­tende Sol­i­darprinzip zum Tra­gen. Andere Gewer­bezweige des Gefahrtar­ifs übernehmen dem­nach einen Teil der Beitragslast, um so eine Über­forderung des betrof­fe­nen Gewer­bezweigs zu ver­hin­dern. Eine über das Erre­ichte hin­aus­ge­hende Ent­las­tung des Steinkohle-Gewer­bezweiges sei aber nach den Vor­gaben des Bun­de­samts für Soziale Sicherung nicht umset­zbar gewe­sen, so die BG RCI.

Sonstige Gefahrklassen-Anpassungen bleiben moderat

Trotz dieser Beitrag­sex­plo­sion in der Gefahrtar­if­stelle 01 bleiben die übri­gen Anpas­sun­gen der Gefahrk­lassen über­schaubar. Im übertägi­gen Steinkohle­berg­bau (2,93 auf 4,93; Gefahrtar­if­stelle 02) steigt die Gefahrk­lasse zwar in Folge der immensen Anhebung in der Tar­if­stelle 01 spür­bar an. Bei den übri­gen Gefahrtar­if­stellen gibt es ins­ge­samt mehr Ver­ringerun­gen der Gefahrk­lassen. Ins­beson­dere der Erzberg­bau und die Urangewin­nung (Tar­if­stelle 06) kön­nen sich über eine enorme Reduzierung von 38,77 (2019) auf nun 7,11 (2025) freuen. Die zu verze­ich­nen­den Anstiege der Gefahrk­lassen fall­en – mit Aus­nahme der Tar­if­stelle 01 – über­wiegend mod­er­at aus. 

Den neuen Gefahrtarif find­en Sie: hier.