Neuer Gefahrtarif der BG RCI bringt Beitragsexplosion für den Steinkohlebergbau
Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) hat einen neuen Gefahrtarif beschlossen, der ab dem 01. Januar 2025 gelten wird. Dieser zweite Gefahrtarif der BG RCI ist stark geprägt durch den Strukturwandel im Bergbau, enthält aber auch eine Reihe kleinerer Änderungen und Präzisierungen.
Ausgliederung des Gewerbezweigs Zucker in eigene Tarifstelle
Während im Gefahrtarif 2019 noch die Anzahl der Gefahrtarifstellen stark reduziert wurde (von ehemals 55 auf 35) wird mit Beginn des Jahres 2025 die Zahl der Tarifstellen wieder auf 36 steigen. Die Papier- und die Zuckerbranche fanden sich 2019 noch unter die gemeinsame Gefahrtarifstelle 35. Die Belastung innerhalb dieser beiden Gewerbezweige hat sich jedoch der BG RCI zufolge auseinander entwickelt. Dieser Entwicklung wird nun Rechnung getragen, indem die Branchen eine jeweils eigenständige Gefahrtarifstelle erhalten. Das bedeutet für die Betriebe der Zuckerindustrie in der neuen Tarifstelle 36 einen deutlichen Rückgang der Gefahrklasse von zuletzt 3,07 auf nun 1,33.
Des Weiteren wurde der Wortlaut der Gefahrtarifstelle 21 überarbeitet. In der Praxis habe der Wortlaut der Tarifstelle den Eindruck einer „Auffangtarifstelle“ erweckt und zu vermehrten Fehlzuordnungen geführt, so die BG RCI. Daher findet sich dort nun eine Auflistung der erfassten chemisch-technischen Erzeugnisse. Auch die Beschreibung der Gefahrtarifstelle 07 wurde angepasst, um sie verständlicher zu machen. Außerdem wurde Teil II Nr. 4 des Gefahrtarifs ergänzt, wonach sog. ausgegliederte Hilfsunternehmen nun nach ihrem eigenem Betriebsgegenstand veranlagt werden.
Beitragsexplosion für den Steinkohlebergbau
Die größte Änderung im Gefahrtarif 2025 der BG RCI findet sich aber in Gefahrtarifstelle 01 – „Untertägige Unternehmensteile des Steinkohlebergbaus“. Die Gefahrklasse ist hier in die Höhe geschossen: von bereits beachtlichen 26,87 (2019) auf nun 80,62 ab 2025!
Zur Begründung dieser enormen Steigerung verweist die BG RCI auf das Ende des aktiven Steinkohlebergbaus in Deutschland. Dieser Gewerbezweig geht nun in den Nachbergbau und die Verwaltung der Ewigkeitslasten über. Zwar seien die für die Gefahrtarifstelle 01 anfallenden Leistungen gesunken. Aber die durch den Strukturwandel stark reduzierten Arbeitsentgelte würden zu diesem immensen Anstieg der Gefahrenklasse führen. Denn Leistungen der BG RCI im Steinkohlebergbau seien überwiegend Rentenfälle aufgrund von Berufskrankheiten mit einer langen sog. Latenzzeit (weites zeitliches Auseinanderfallen von gefährdender Tätigkeit und erstmaliger Diagnose der Berufskrankheit). Der Rückgang des Leistungsgeschehens im Steinkohlebergbau schlage sich daher erst mit großer zeitlicher Verzögerung im Gefahrtarif nieder. Die weiterhin anfallenden Leistungen müssen also von immer weniger Schultern getragen werden.
Die BG RCI führt weiter aus, dass man zur Abmilderung dieser außergewöhnlichen Belastung für den Gewerbezweig zweierlei Maßnahmen ergriffen habe. So sei einerseits die Gefahrklasse der Gefahrtarifstelle 01 unterhalb des eigentlich errechneten Werts gekappt worden. Andererseits komme das in der gesetzlichen Unfallversicherung geltende Solidarprinzip zum Tragen. Andere Gewerbezweige des Gefahrtarifs übernehmen demnach einen Teil der Beitragslast, um so eine Überforderung des betroffenen Gewerbezweigs zu verhindern. Eine über das Erreichte hinausgehende Entlastung des Steinkohle-Gewerbezweiges sei aber nach den Vorgaben des Bundesamts für Soziale Sicherung nicht umsetzbar gewesen, so die BG RCI.
Sonstige Gefahrklassen-Anpassungen bleiben moderat
Trotz dieser Beitragsexplosion in der Gefahrtarifstelle 01 bleiben die übrigen Anpassungen der Gefahrklassen überschaubar. Im übertägigen Steinkohlebergbau (2,93 auf 4,93; Gefahrtarifstelle 02) steigt die Gefahrklasse zwar in Folge der immensen Anhebung in der Tarifstelle 01 spürbar an. Bei den übrigen Gefahrtarifstellen gibt es insgesamt mehr Verringerungen der Gefahrklassen. Insbesondere der Erzbergbau und die Urangewinnung (Tarifstelle 06) können sich über eine enorme Reduzierung von 38,77 (2019) auf nun 7,11 (2025) freuen. Die zu verzeichnenden Anstiege der Gefahrklassen fallen – mit Ausnahme der Tarifstelle 01 – überwiegend moderat aus.
Den neuen Gefahrtarif finden Sie: hier.