Übersicht aller Gefahrtarife der Berufsgenossenschaften

Gefahrtarife im Hinblick auf die Beitragshöhe

Die Unfal­lver­sicherungsträger sind in ver­schiedene Branchen gegliedert. Diesen Branchen gehören jew­eils Unternehmen an, die die gle­ichen oder ähn­liche Tätigkeit­en aus­führen. Trotz dieser ein­heitlichen Branchen­tätigkeit kann das Unfall­risiko einzel­ner Gewer­bezweige inner­halb ein­er Beruf­sgenossen­schaft unter­schiedlich hoch ausfallen.

Um diese Dif­feren­zierun­gen auch im Hin­blick auf die Höhe der Beitragszahlun­gen berück­sichti­gen zu kön­nen, haben die einzel­nen Beruf­sgenossen­schaften soge­nan­nte Gefahrtar­ife aufgestellt (gem. § 157 SGB VII). Dort sind zur Abstu­fung der Beiträge ver­schiedene Gefahrenge­mein­schaften bzw. Gefahrk­lassen ver­merkt, die nach Gefährdungsrisiken gegliedert sind.

Folgende Gefahrtarife gelten derzeit: