Neuer Gefahrtarif der BGHW

Am 01. Jan­u­ar 2018 tritt der 2. Gefahrtarif der Beruf­sgenossen­schaft Han­del und Waren­l­o­gis­tik in Kraft. Die neuen Tar­if­stellen wur­den auf Basis der Ver­sicherungs­fälle der Jahre 2013 bis 2016 berechnet.

Wesentliche Änderungen

Weil sich die Belas­tungsver­hält­nisse geän­dert haben, ist etwa der Han­del mit Eisen- und Met­all-Kurzwaren, KfZ-Teilen und Auto­mat­en von Tar­if­stelle 4 in die Tar­if­stelle 2 gewan­dert. Auch der San­itärhan­del und der Han­del mit Bürobe­darf find­en sich jet­zt in der 2. Tar­if­stelle. Dahinge­gen ist der Han­del mit Palet­ten in die 6. Tar­if­stelle ver­schoben worden.

Der 2. Gefahrtarif enthält aber nicht nur die neu berech­neten Gefahrk­lassen, son­dern auch redak­tionelle und struk­turelle Anpas­sun­gen. Die Gesamtheit der Änderun­gen hat die BGHW in ein­er Infor­ma­tion­sliste zusammengestellt.