Beitragsberechnung 2018 – Neues Jahr, neue Gefahrtarife

Die Gefahrtar­ife dienen dazu, die Beiträge zur Beruf­sgenossen­schaft entsprechend dem Unfall­risiko für jeden Unternehmen­szweig abzustufen. Je weniger Kosten für Unfälle und Beruf­skrankheit­en in einem Unternehmen­szweig anfall­en, desto gün­stiger wird der Beitrag.

Arbeitssicher­heit und Beruf­s­risiken unter­liegen jedoch – wie die Arbeitswelt im All­ge­meinen – einem steti­gen Wan­del. Daher müssen die Beruf­sgenossen­schaften ihre Gefahrtar­ife spätestens alle 6 Jahre über­prüfen, anpassen und neu beschließen. So sieht es § 157 SGB VII vor.

Doch nicht alle Beruf­sgenossen­schaften set­zen ihre Änderun­gen zum sel­ben Zeit­punkt durch. Zu jedem Jahre­san­fang kön­nen sich also einige aber nicht zwangsläu­fig alle Gefahrtar­ife ändern.

Betroffene Berufsgenossenschaften Gefahrtarife 2018

Folgende Berufsgenossenschaften haben ihre Gefahrtarife zum 01.01.2018 aktualisiert:

Mehr zu den Einzelheiten zu den neuen Gefahrtarife, finden Sie in unseren Beiträgen

  • Neuer Gefahrtarif der BGBau
  • Neuer Gefahrtarif der BGHW
  • Neuer Gefahrtarif der BGVerkehr für Post, Post­bank und Telekom